Blitzende Kontrolle: So entkommen Sie den Radarfällen in Gau-Algesheim!
Am 2. Mai 2025 führt die mobile Radarfalle in Gau-Algesheim wieder Geschwindigkeitskontrollen durch. Der aktuelle Blitzerstandort befindet sich auf der Berliner Straße (Postleitzahl 55435) in einer 20 km/h-Zone. Die Kontrollen wurden am 2. Mai um 18:09 Uhr gemeldet und finden in einem Stadtgebiet statt, in dem die Behörden dazu ermächtigt sind, Geschwindigkeitsüberschreitungen zu überprüfen und zu ahnden. Weitreichende Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) regeln die Sanktionen bei den festgestellten Verstößen.
In Gau-Algesheim ist dabei zu beachten, dass die Toleranzabzüge bei mobilen Blitzern unterschiedlich sind: Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h gilt ein Abzug von 3 km/h, während bei höheren Geschwindigkeiten 3 Prozent angerechnet werden. Diese Unterschiede sind häufig auf die unterschiedlichen Messgenauigkeiten der verwendeten Radargeräte zurückzuführen. Geschwindigkeitsüberschreitungen können zu Bußgeldern führen, die in Deutschland nach einem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog (Bußgeldkatalog) geregelt sind.
Überwachung im Straßenverkehr
Die Überwachung durch Polizei und Ordnungsämter dient in erster Linie der Sicherheit im Straßenverkehr. Täglich nehmen zahlreiche Verkehrsteilnehmer wie Pkw-, Lkw-, Fahrradfahrer und Fußgänger am Straßenverkehr teil. Um die Einhaltung der Verkehrsregeln zu gewährleisten, setzen die Behörden sowohl mobile als auch stationäre Blitzer ein. Besonders mobile Blitzgeräte sind flexibel einsetzbar, während stationäre Systeme, die teurer in der Anschaffung sind, feste Standorte haben.
Die Blitzerkarte, die in Deutschland über 52.000 fest installierte Radaranlagen und Rotlichtüberwachungssysteme abbildet, wird ständig aktualisiert. Nutzer können blitzende Standorte durch Eingabe ihrer Stadt oder Postleitzahl schnell identifizieren. Dies zeigt das verbreitete Interesse an der Einhaltung der Verkehrssicherheit und dem verantwortungsvollen Umgang mit den Straßenverkehrsregeln. Zudem werden weltweit ähnliche Blitzsysteme aufgezeichnet.
Änderungen im Bußgeldkatalog 2025
Der aktuelle Bußgeldkatalog 2025, der seit dem 9. November 2021 in Kraft ist, sieht unter anderem höhere Geldbußen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen vor, allerdings keine verschärften Fahrverbote. Bei Verstößen in einer Zone 30 oder außerorts wären die zusätzlichen Kosten im Normalfall nicht übermäßig hoch. Die vorgenommenen Änderungen im Bußgeldkatalog sind nicht die ersten ihrer Art, da in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach Anpassungen stattgefunden haben.
Darüber hinaus haben Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt einzulegen. In mehreren Bundesländern wird vor dem Erlass eines Bescheides zudem eine Anhörung im Bußgeldverfahren ermöglicht. Wichtig ist zu beachten, dass Gerichte abweichende Bußgelder verhängen können, insbesondere wenn mildernde oder erschwerende Umstände festgelegt werden. Schließlich zeigt eine Studie, dass rund 56 Prozent der Bußgeldbescheide fehlerhaft sind, was die Thematik der Verkehrskontrollen zusätzlich komplex macht.
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