Bürgerbegehren in Kassel: Hoteliers wehren sich gegen Übernachtungssteuer!

In Kassel regt sich Widerstand gegen die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer. Der Renthof, ein renommiertes Hotel, hat gemeinsam mit 18 weiteren Hoteliers ein Bürgerbegehren ins Leben gerufen. Ziel ist es, 4.501 Unterschriften zu sammeln, um einen Bürgerentscheid über die umstrittene Steuer herbeizuführen. Die Stadt Kassel plant, die Steuer ab dem 1. Juni 2025 mit einem Satz von 5% auf den Netto-Übernachtungspreis für ortsfremde Übernachtungsgäste einzuführen. Diese Einnahmen sollen genutzt werden, um die touristische Infrastruktur in der Stadt zu finanzieren, wie hessenschau.de berichtet.

Die Erwartung der Stadtverwaltung ist jedoch, dass der Bürgerentscheid die Einführung der Steuer nicht aufhalten kann. Rechtsanwalt Christian Franz hat bestätigt, dass eine solche Abgabe nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein kann, da es sich um eine gesetzliche Gemeindeabgabe handelt. Das Bürgerbegehren könnte stattdessen als Bürgerbefragung in einer anderen Form durchgeführt werden. Die Direktoren des Renthofs, darunter Jasmin Ohlendorf, hegen die Auffassung, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Steuer nicht anwendbar sind. Obgleich sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen, zeigt sich die Stadtverordnete wenig beeindruckt von den Bedenken der Hoteliers.

Kritik an der Steuer und mögliche Folgen

Die Pläne zur Übernachtungssteuer stoßen auf breite Kritik, insbesondere von der SPD und der Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg (IHK). Letztere warnt vor einer nachhaltigen Schwächung des Standorts Kassel. Laut einer Umfrage der IHK entfalten die kostspieligen Folgen der Steuer bereits jetzt ihre Wirkung: 71% der befragten Betriebe planen, im Falle einer Preissteigerung nach Alternativen außerhalb Kassels zu suchen. Diese Entwicklung könnte für die Kasseler Innenstadt und den Einzelhandel erhebliche Folgen haben. Weniger Touristen bedeuten weniger Erlöse, was potenziell zu Schließungen zahlreicher Geschäfte führen könnte.

In der Diskussion über die Übernachtungssteuer wird auch die durch die Corona-Pandemie erschütterte Beherbergungsbranche erwähnt. Diese leidet bereits unter den wirtschaftlichen Auswirkungen der Krise. Thomas Nähler, Sprecher der Interessensgemeinschaft der Kasseler Hotellerie, appelliert an die Stadt, von der Einführung der Steuer abzusehen. Die Einführung einer Übernachtungssteuer wird oft als potenzieller Hemmschuh für die touristische Attraktivität herangezogen, was nicht nur die Anreise von Touristen betrifft, sondern auch die Aufenthalts- und Lebensqualität vor Ort für Einheimische und Mitarbeitende belasten könnte.

Rechtlicher Rahmen und Erfahrungen aus anderen Städten

Das Thema Übernachtungssteuer ist nicht neu und wurde bereits in vielen deutschen Städten eingeführt. Diese Steuer gilt als verfassungskonform, wie das Bundesverfassungsgericht bestätigte. In vielen Städten, wie Köln, beträgt die Steuer meist um die 5% des Übernachtungspreises. Auch Städte wie Hamburg, Bremen und Freiburg haben solche Steuern eingeführt. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Beherbergungsbetriebe verantwortlich sind, die Steuer einzuziehen und an die Stadt abzuführen, während die Gäste selbst oft nicht direkt mit der Steuer belastet werden.

Die bevorstehende Einführung der Übernachtungssteuer in Kassel bringt zahlreiche Herausforderungen mit sich. Während die Stadtverwaltung die Infrastruktur fördern will, befürchten die Hoteliers und viele lokale Unternehmen, dass dies zu einem Rückgang der Touristen und somit auch der Einnahmen führen könnte. Eine unsichere Zukunft der Kasseler Wirtschaftslandschaft steht auf dem Spiel, während die Hoteliers weiterhin auf eine positive Wende in der Diskussion hoffen.

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