Hohe Mahnungen für Kurzparker: Wer schützt die Autofahrer in Groß-Gerau?

Am Groß-Gerauer Bahnhof sorgt ein Privatparkplatz für steigenden Unmut unter den Autofahrern. Der Parkplatzbetreiber verlangt zwei Euro für zwölf Stunden Parkzeit. Doch was als verhältnismäßige Gebühr erscheint, entwickelt sich für viele Nutzer zu einer finanziellen Belastung. Alissa Ott, die dort parkte, um eine Freundin schnell aussteigen zu lassen, erhielt eine Mahnung über 185,10 Euro. Ähnliche Schicksale berichten auch Sigi Ebner und Andrea Donzella, deren Angehörige nur für kurze Zeit auf dem Parkplatz verweilten. Ihre Erfahrungen verdeutlichen ein übergreifendes Problem, das offenbar nicht nur in Groß-Gerau, sondern an vielen Standorten zu beobachten ist.

Die Kanzlei von Anwalt Jan Bröcker aus Niedersachsen versendet diese Mahnschreiben an Falschparker und argumentiert, dass diese die Benutzungsbedingungen missachtet haben. Wichtig zu wissen ist, dass Falschparken auf Privatparkplätzen nicht der Straßenverkehrsordnung unterliegt, sondern durch die Regelungen des Parkplatzbetreibers geregelt wird. Diese Vorschriften sind oft unklar oder nicht ausreichend bekannt, was zu Verunsicherung und zu den hohen Mahnbeträgen führt, die den Autofahrern auferlegt werden. Verkehrsrechtler Uwe Lenhart kritisiert die 185 Euro als unangemessen hoch im Vergleich zu den Parkgebühren.

Problematik überhöhter Mahngebühren

Die Verbraucherzentrale warnt ebenfalls davor, dass nicht jede ergangene Strafe angemessen ist und betont, dass im Zweifelsfall ein Gericht darüber entscheiden muss. Besonders in der Nähe von Supermärkten ist dieser Effekt häufig zu beobachten. Dort nutzen viele Handelsketten private Unternehmen zur Kontrolle ihrer Kundenparkplätze. Oft sind die ausgegebenen Strafzettel nicht rechtmäßig, da die Bedingungen nicht eindeutig kommuniziert werden. Private Parkplatzbetreiber stellen Knöllchen aus, und die Voraussetzungen zur Ahndung sind oft fragwürdig – es muss ein wirksamer Vertrag über das Parken bestehen.

Daniela Mainka, Kioskverkäuferin gegenüber dem Parkplatz, hat ebenfalls zahlreiche Beschwerden von Kunden erhalten, die mit Mahnschreiben konfrontiert wurden. Die Stadtverwaltung von Groß-Gerau sieht aktuell keinen Anlass zum Handeln und hat bislang keine konkreten Maßnahmen ergriffen. Der Unmut der Bürger wächst, und viele Betroffene haben aus Furcht vor noch höheren Kosten die geforderten Beträge schon bezahlt. Lenhart rät: „Antworten Sie auf solche Mahnschreiben zunächst nicht, das könnte einen Rechtsstreit nach sich ziehen.“

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Faktenlage rund um solche Privatparkplätze ist komplex. Parkplätze müssen klar mit entsprechenden Schildern gekennzeichnet sein, und die zulässige Parkdauer kann vom Betreiber selbst festgelegt werden. In der Regel liegen Vertragsstrafen für Falschparken bei einem Betrag von 15 bis 40 Euro, wobei überhöhte Strafen nicht gerechtfertigt sind und angemessen bleiben müssen. Entsprechend ist es für Betreiber erlaubt, Fahrzeuge abzuschleppen oder mit Parkkrallen zu sichern, solange dies in den Hinweisschildern angekündigt wird.

Um das Vorgehen bei Falschparkern rechtlich zu untermauern, empfiehlt sich zudem eine sorgfältige Dokumentation der Situation. Ein BGH-Urteil besagt, dass Fahrzeughalter auch haften, wenn andere unbefugt mit ihrem Fahrzeug parken. Falschparker können, wenn sie die Regeln missachten, vom Parkplatzbesitzer zur Verantwortung gezogen werden.

Mit der Vielzahl der Klagen gegen Falschparker, die in Groß-Gerau und vielen weiteren Städten Formular-Maßnahmen erdulden müssen, zeigt sich, dass das Thema Parkplatzbewirtschaftung und die damit verbundenen Vertragsbedingungen einer umfassenden Überprüfung bedürfen.

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