Autowaschen an Feiertagen: Rheinland-Pfalz hält striktes Verbot aufrecht!

In Rheinland-Pfalz ist das Autowaschen an Sonn- und Feiertagen untersagt, gemäß dem rheinland-pfälzischen Feiertagsgesetz. Dieses Verbot zielt darauf ab, die äußere Ruhe an besagten Tagen zu wahren. Es betrifft sowohl öffentliche Autowaschanlagen als auch Selbstbedienungswaschplätze, die geschlossen bleiben müssen. Darüber hinaus ist auch das Waschen von Fahrzeugen auf privaten Grundstücken nur eingeschränkt erlaubt. Hierbei ist zu beachten, dass im Garten oder auf unbefestigten Flächen das Autowaschen laut Wasserhaushaltsgesetz verboten ist. Der Grund für diese Regelung ist auch, dass Abwasser von Autowäschen chemische Stoffe enthalten kann, die das Grundwasser belasten.

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat klar kommuniziert, dass sie an diesem Verbot festhält. Ein weiterer wichtiger Aspekt des Verbots ist, dass laute Geräte wie Hochdruckreiniger oder Staubsauger als Ruhestörung gelten können. Interessant ist, dass in anderen Bundesländern, wie Hessen und Bayern, das Autowaschen an Sonntagen unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, insbesondere wenn Waschanlagen selbstständig arbeiten und an Tankstellen angeschlossen sind. In Hessen wird ein Anstieg an Kunden aus Rheinland-Pfalz verzeichnet, die an Sonntagen ihr Auto waschen möchten. Besonders in den angrenzenden Bundesländern Saarland, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg gilt ein ähnlich striktes Verbot.

Kritik am bestehenden Verbot

Der Koblenzer Landtagsabgeordnete Stephan Wefelscheid (Freie Wähler) hat das Verbot scharf kritisiert und sieht darin einen nicht zeitgemäßen Ansatz. Er fordert ein Umdenken, das dem Wandel in der heutigen Gesellschaft Rechnung trägt. Seiner Meinung nach basieren die Regelungen auf der Weimarer Reichsverfassung, die in der heutigen Zeit nicht mehr relevant ist. Wefelscheid vermerkt zudem, dass viele andere Bundesländer, insgesamt zehn, das Verbot bereits aufgehoben haben, was die Diskrepanz innerhalb Deutschlands verdeutlicht.

An Sonn- und Feiertagen in Deutschland, die als Tage der religiösen Erbauung und seelischen Erhebung geschützt sind, argumentiert die Landesregierung, dass das öffentliche Leben und dessen Elemente an diesen Tagen zurückgedrängt werden sollten. Dennoch steht Wefelscheid in einen Kontrast zu dieser Auffassung und fordert eine Evaluierung des Verbots durch die Landesregierung.

Wirtschaftliche Auswirkungen

Das bestehende Verbot wird von einem Interessenverband der Tankstellenbetreiber als wirtschaftliche Belastung wahrgenommen. Diese Betreiber argumentieren, dass Waschanlagen umweltfreundlicher arbeiten als private Autowäschen, und fordern eine Änderung der Gesetzeslage in Rheinland-Pfalz. Trotz der wiederholten Forderungen nach einer Überprüfung der Regelung hält die Landesregierung derzeit an ihrem Standpunkt fest und sieht keine Gründe für eine Ausnahme vom Verbot. Die Diskussion um das Autowaschen an Sonn- und Feiertagen bleibt somit ein umstrittenes Thema in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus.

Details
Quellen