Verkaufsoffener Sonntag in Lampertheim: Oldtimer und Nachhaltigkeit vereint!

Am 11. Mai 2025 nutzt Lampertheim in der Bergstraße die Gelegenheit eines verkaufsoffenen Sonntags. Zwischen 13:00 und 18:00 Uhr öffnen die Geschäfte, um das Oldtimertreffen in der Region zu begleiten. Diese Veranstaltung verknüpft nicht nur die Leidenschaft für historische Automobile, sondern thematisiert auch innovative Nachhaltigkeitstrends. Aktuell sind keine weiteren Sonntagsöffnungen in Lampertheim geplant.

Das Land Hessen ermöglicht es seinen Kommunen, bis zu vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr zu veranstalten. Ausnahmen bilden Feiertage wie Ostern, Pfingsten, Fronleichnam und Volkstrauertag, an denen keine Freigaben erteilt werden dürfen. Besonders in Kurorten gibt es spezifische Regelungen, die erweiterte Öffnungszeiten zulassen können. Lampertheim, im südhessischen Ried gelegen, hat sich dafür entschieden, den Sonntag im Mai für den Einzelhandel zu nutzen.

Rechtslage und historische Einordnung

Die Grundlage für den verkaufsoffenen Sonntag liegt im Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG), welches seit einer Änderung im Jahr 2019 besagt, dass eine Freigabe für den Sonntag durch die Kommunen selbst beantragt werden muss. Gemeinden können die Anträge eigenständig entscheiden, jedoch sind dafür gewichtige Gründe notwendig, um von der gesetzlich festgelegten Sonntagsruhe abweichen zu dürfen. Ein bloßes wirtschaftliches Interesse rechtfertigt nicht die Öffnung von Geschäften an einem Sonntag.

Historisch betrachtet verfügten Geschäfte im 19. Jahrhundert über eine generelle Öffnung an sieben Tagen. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurden diese Regelungen schrittweise eingeschränkt, bis schließlich 1919 eine allgemeine Sonntagsruhe für Geschäfte eingeführt wurde. Heutzutage darf in Hessen an maximal vier Sonntagen im Jahr geöffnet werden, was in Relation zu anderen europäischen Ländern steht: In Spanien sind Shops am ersten Sonntag jedes Monats geöffnet, während in Österreich sonntags generell verboten ist, mit Ausnahme von Tankstellen und Bahnhofsläden. In Polen gilt hingegen die Regel, dass Geschäfte grundsätzlich sonntags geöffnet sind, außer an gesetzlichen Feiertagen.

Öffnungszeiten und Vorschriften

Die genauen Regelungen hinsichtlich der Öffnungszeiten an verkaufsoffenen Sonntagen sehen vor, dass Verkaufsstellen maximal sechs Stunden geöffnet sein dürfen und die Öffnungszeiten außerhalb der Hauptgottesdienstzeiten liegen müssen. Diese Regelung entspricht dem § 6 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes. Der aktuelle verkaufsoffene Sonntag in Lampertheim ist von 13:00 bis 18:00 Uhr festgelegt, um den Bedürfnissen der Besucher und der teilnehmenden Geschäfte gerecht zu werden.

  • Erlaubte Öffnungszeiten: 13:00 bis 18:00 Uhr
  • Verfügbare Tage pro Jahr: bis zu vier verkaufsoffene Sonntage
  • Ausschlussfeiertage: Adventssonntage, Weihnachten, Karfreitag, Ostern, Pfingsten, Fronleichnam und Volkstrauertag

Insgesamt erfordert die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntags eine umfassende Planung und rechtliche Absicherung seitens der Gemeinden, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden. Die Entscheidung zur Freigabe der Ladenöffnung muss spätestens drei Monate vor dem Ereignis bekannt gegeben werden, um eine rechtzeitige und transparente Information der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Mit dem anstehenden verkaufsoffenen Sonntag in Lampertheim wird erneut deutlich, wie lokale Veranstaltungen und wirtschaftliche Interessen miteinander harmonisiert werden können, ohne jedoch die traditionellen Regelungen der Sonntagsruhe zu missachten.

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