Demo-Chaos in Bremen: Lautstarker Protest gegen AfD-Infostand!
Am Freitagmorgen, den 25. April 2025, richtete die Alternative für Deutschland (AfD) in der Delmestraße in Bremen-Neustadt einen Infostand ein. Der Stand war Teil einer geplanten Veranstaltung, die am selben Tag von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr stattfand. Kurz nach dem Aufbau kam es jedoch zu einer nicht angemeldeten Gegendemo, die laut Polizeiangaben bis zu 220 Teilnehmende zählte. Die Anwesenden störten den Betrieb des Infostandes mit lauter Musik und beleidigten mehrere AfD-Vertreter.
Während die Polizei beide Veranstaltungen begleitete, wurde der Einsatz durch das Verhalten der Gegendemonstranten erschwert. Besonders auffällig war, dass einige Teilnehmer sich vermummten und die Anweisungen der Polizei zur Ablegung ihrer Maskierung ignorierten. Dies führte dazu, dass die Polizei Ermittlungen einleitete und zahlreiche Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz erstellt wurden. Mehrere Platzverweise wurden ebenfalls erteilt. Ein weiteres Vorkommnis ereignete sich, als ein Teilnehmer einer Erkrankten eine Fahne entriss und daraufhin von der Polizei gestellt wurde.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Das Versammlungsrecht ist in Deutschland durch verschiedene Gesetze und Grundrechte geschützt. Insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG) und das Recht auf Teilnahme an friedlichen Versammlungen (Art. 8 GG) sind in den Grundrechten des Deutschen Grundgesetzes verankert. Die Polizei hat die Aufgabe, den Schutz dieses Rechts zu gewährleisten, auch wenn sie hierbei in Konflikte gerät, wie es bei der Absicherung von rechtsextremen Gruppen oft der Fall ist. Müller von der Polizei erklärte, dass auch nicht alle Protestformen erlaubt sind und viele illegalen Aktivitäten wie beispielsweise Beleidigungen oder Versammlungsgesetze Straftatbestände berühren können, die in den §§ 21-30 des Versammlungsgesetzes geregelt sind.
Während des Polizeieinsatzes mussten der Bereich um die Pappelstraße sowie mehrere Zufahrtswege temporär gesperrt werden, was in der Gegend zu erheblichen Verkehrsbehinderungen führte. Nach dem Rückbau des Infostandes löste sich die Gegendemo schließlich auf, jedoch nicht ohne dass die Polizei intensive Dokumentation der Vorfälle und mögliche weitere rechtliche Schritte einleitete.
Ob das Verhalten der Gegendemonstranten, teilweise als gewaltsam angesehen, Konsequenzen für die Zukunft solcher Veranstaltungen haben wird, bleibt abzuwarten. Die Polizei betont die Wichtigkeit eines gewaltfreien Austausches, während gleichzeitig das Recht auf Versammlung aufrechterhalten werden muss. Weitere Informationen zu Rechten und Pflichten bei Demonstrationen sind auf polizei-beratung.de verfügbar.
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