Chaos um Cookies: Wer haftet wirklich für fehlerhafte Banner?

Am 5. Mai 2025 kam es in der Innenstadt von Karlsruhe zu einem ernsten Vorfall, als ein 39-jähriger Mann aus Rastatt bei einem Streit mehrere schwere Verletzungen erlitt. Zeugen berichteten, dass der Streit gegen 23:00 Uhr in der Nähe des Hauptbahnhofs eskalierte. Ein 31-jähriger Mann trat dem Opfer mit voller Wucht gegen den Kopf, was zu einer Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit führte. Der Angreifer konnte laut Angaben der Polizei unmittelbar nach der Tat festgenommen werden. In der Folge wurde das Opfer durch einen Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht, wo es aufgrund der Schwere seiner Verletzungen behandelt werden musste. Die Ermittlungen zur Tat dauern an und die Polizei sucht weiterhin nach weiteren Zeugen.

Der Vorfall hat nicht nur Schockwellen durch die Stadt gesendet, sondern auch die Diskussion über Gewalt und Sicherheit im öffentlichen Raum neu entfacht. Diese Geschehnisse werfen ein Licht auf die zunehmenden Probleme der Gewaltkriminalität, die in vielen Städten als alarmierend wahrgenommen wird. Wie die WNOZ berichtet, ist solch eine Gewalttat leider nicht einmalig, sondern Teil eines größeren Trends, der gesellschaftliche Fragen aufwirft.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Zu den Themen, die im Zusammenhang mit Online-Interaktionen und dem Schutz von Daten immer wieder aufkommen, zählt auch die rechtliche Handhabung von Cookies und deren Einsatz auf Webseiten. Das Internet ist heute übersät mit Cookie-Bannern, die darauf abzielen, für Datensicherheit und Rechtsklarheit zu sorgen. Doch wie die WBS beschreibt, sind Abmahnungen wegen nicht eingeholter Einwilligungen oder fehlerhaften Cookie-Bannern häufig.

Cookies, kleine Textdateien, die von Webseitenbetreibern auf dem Computer der Nutzer gespeichert werden, spielen hier eine zentrale Rolle. Es gibt verschiedene Arten: einige sind für die Funktionalität der Webseite notwendig, während andere dazu dienen, das Nutzerverhalten zu analysieren und personalisierte Werbung zu platzieren. Die Rechtslage hinsichtlich Cookies war in Deutschland lange unklar, wobei viele Betreiber einen einfachen „ok“-Button ohne echte Wahlmöglichkeit verwendeten.

  • Abmahnungen sind häufig wegen fehlerhafter Cookie-Banner.
  • Die ePrivacy-Verordnung ist derzeit noch nicht in Kraft.
  • Das aktuelle Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) regelt die Nutzung seit 1. Dezember 2021.

Artikel 5 Abs. 3 der ePrivacy-Richtlinie verlangt die Einwilligung des Nutzers für das Setzen von Cookies, außer in Fällen von „unbedingt erforderlichen“ Cookies. Diese Regelung verdeutlicht, dass Tracking zu Marketingzwecken stets einer Einwilligung bedarf. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt sicher, dass personenbezogene Daten, zu denen auch IP-Adressen gehören, besonders geschützt werden müssen.

Die Übermittlungen personenbezogener Daten in die USA stellen ebenfalls ein großes Problem dar, insbesondere in Anbetracht des „Schrems II“-Urteils des EuGH, welches die Nutzung von Standardvertragsklauseln als unzureichend klassifiziert. Daraus ergibt sich ein erhöhtes Risiko bei der Verwendung von US-Diensten. Die Rechtsprechung bezüglich Cookie-Bannern und der Nutzung von Google Analytics bleibt uneinheitlich und viele rechtliche Fragen zu diesem Thema sind weiterhin ungeklärt.

Das tragische Ereignis in Karlsruhe und die Unsicherheiten des Datenschutzrechts zeigen auf, wie wichtig es ist, gesellschaftliche Probleme und rechtliche Rahmenbedingungen zu verstehen und aktiv anzugehen. Nur so kann ein sicherer und rechtmäßiger Umgang sowohl im öffentlichen Raum als auch im digitalen Leben gewährleistet werden.

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