Waffenverbot in Bahnhöfen: GdP fordert eindringliche Regelungen!

Die Diskussion um Sicherheitsmaßnahmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland gewinnt zunehmend an Dynamik. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat sich kürzlich für ein generelles Waffenverbot in Bahnhöfen, Zügen und Bussen ausgesprochen. Dies wäre eine Reaktion auf die zunehmenden Sicherheitsbedenken der Reisenden. GdP-Chef Andreas Roßkopf kritisierte die uneinheitlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern und forderte eine bundesweite Lösung.

In Hessen gibt es bereits klare Regelungen: In Städten wie Dieburg, Hanau und Gelnhausen gilt ein striktes Waffenverbot an Bahnhöfen. Im Gegensatz dazu haben die Städte Miltenberg und Aschaffenburg kein einheitliches Verbot implementiert. Am Aschaffenburger Hauptbahnhof galt über die Feiertage ein Waffenverbot, das jedoch inzwischen wieder aufgehoben wurde. Aktuell ist das Waffentragen in Aschaffenburg ausschließlich in öffentlichen Grünanlagen untersagt.

Immer mehr Gewaltkriminalität

Die GdP verweist auf die zunehmende Gewaltkriminalität rund um Bahnhöfe, wobei insbesondere der Aschaffenburger Hauptbahnhof als belastend gilt. Hier wird beinahe wöchentlich Polizei zu Einsätzen gerufen. Besonders alarmierend ist die Verschiebung der Drogenszene vom Schöntalpark in das Bahnhofsviertel. Roßkopf sieht hier dringenden Handlungsbedarf, um die Sicherheit der Reisenden zu gewährleisten.

Zusätzlich hebt die GdP hervor, dass derzeit nur im Fernverkehr ein generelles Waffenverbot existiert, während die Regelungen in den regionalen Nahverkehrsnetzen stark variieren. Städte wie Berlin planen jedoch, ein umfassendes Waffen- und Messerverbot im gesamten Nahverkehr einzuführen. Auch Baden-Württemberg denkt über ähnliche Maßnahmen nach.

Herausforderung der einheitlichen Regelungen

Die GdP erhofft sich von der kommenden Innenministerkonferenz eine einheitliche Regelung im Umgang mit Waffen im ÖPNV. Während in Hessen und Berlin Fortschritte erzielt werden, möchten die bayerischen Behörden keine landesweit einheitlichen Vorgaben. Stattdessen überlassen sie die Anordnungen den einzelnen Gemeinden und Landratsämtern.

In Schleswig-Holstein gilt bereits ein Verbot für das Mitführen von Waffen im Nahverkehr. Außerdem wurden im vergangenen Jahr bundesweit 38 Allgemeinverfügungen erlassen, welche die Mitführung gefährlicher Gegenstände einschränken. Dies stellt einen signifikanten Anstieg im Vergleich zu den neun Verfügungen im Jahr 2022 dar.

Als weiteres Beispiel dient Hamburg, wo ein neues Verbot für Waffen und Messer im Nahverkehr umgesetzt wurde. Dieses Verbot, das eine Vielzahl von Waffenarten umfasst, soll die subjektive und objektive Sicherheit im ÖPNV erhöhen. Die Verordnung bezieht sich nicht nur auf U-Bahnen und Busse, sondern auch auf Bahnhöfe und Haltestellen. Die Polizei plant gemeinsame Schwerpunkteinsätze zur Überwachung dieser neuen Regelungen. Hamburgs Innensenator Andy Grote betont, dass der Schutz der Fahrgäste höchste Priorität hat.

Es bleibt abzuwarten, ob die Forderungen der GdP Gehör finden, und welche Maßnahmen bundesweit tatsächlich umgesetzt werden. Das Sicherheitsbedürfnis der Reisenden wird zunehmend als entscheidender Faktor für die Nutzung des ÖPNV erkannt. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass der Handlungsbedarf dringend ist.

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