Erster Cannabis-Club in Fulda erhält Anbaulizenz – Ein Meilenstein für Hessen!
Der Cannabis-Club „Exotic Kingdom“ in Fulda hat am 23. April 2025 offiziell seine Anbaulizenz vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Hessen erhalten. Dies markiert einen bedeutenden Meilenstein, da es sich um den ersten Cannabis-Club in Fulda handelt und er einer der ersten Clubs in Bayern ist, der zum Cannabis-Anbau berechtigt ist. Der geplante Anbau soll in ein bis zwei Monaten beginnen, was den Mitgliedern des Clubs neue Möglichkeiten eröffnen wird.
Einer der Hauptgründe für die Gründung von „Exotic Kingdom“ ist die Bekämpfung des Schwarzmarktes und die Stärkung des Jugendschutzes. Der Club wurde Ende 2022 ins Leben gerufen und hat seither umfangreiche Vorbereitungen getroffen. Dazu zählen die Entwicklung von Präventionskursen sowie die Erstellung von Sicherheitskonzepten. Zudem kooperiert der Club mit der psychosozialen Beratungsstelle für Suchtprobleme des Caritasverbandes Bad Kissingen sowie der Fachstelle für Suchtprävention in Fulda.
Anbaulizenz und Vereinsstruktur
Die Anbauhalle des Clubs wird eine Fläche von 350 Quadratmetern in Unterfranken einnehmen. Jährlich plant der Club, bis zu 300 Kilogramm Cannabis für seine Mitglieder zu produzieren. Die Mitgliedszahl ist auf 500 Personen beschränkt, wobei eine einmalige Aufnahmegebühr von 200 Euro und monatliche Beiträge von 25 Euro fällig sind.
Gemäß den geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen dürfen Cannabis Social Clubs (CSC) wie „Exotic Kingdom“ pro Monat 50 Gramm Cannabis an über 21-Jährige und 30 Gramm an Erwachsene bis 21 Jahre abgeben. Zudem müssen Clubs Abstandsregeln zu Schulen und Kindergärten einhalten. Werbung für die Clubs ist gesetzlich verboten, und die Lizenz für den Anbau ist zunächst für sieben Jahre gültig. Diese Regelung stellt sicher, dass der Verein verantwortungsvoll mit seiner Tätigkeit umgeht und die Einhaltung der Jugendschutzvorgaben strikt kontrolliert wird.
Regulatorischer Rahmen
In einem umfassenden Schritt zur Regulation des Cannabismarktes in Deutschland wurde am 02. April 2024 das Cannabisgesetz verabschiedet, welches am 01. April 2024 in Kraft trat. Die spezifischen Regelungen für Cannabis Social Clubs treten am 01. Juli 2024 in Kraft. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang ein Eckpunktepapier veröffentlicht, das die Legalisierung des Cannabiskonsums vorsieht, jedoch den Verkauf über staatlich lizenzierte Stellen aus europarechtlichen Gründen ausschließt. Private Vereinigungen dürfen Cannabis für Genusszwecke anbauen und an ihre Mitglieder abgeben.
Ein Cannabis Social Club muss mindestens zwei Gründungsmitglieder haben und eine Satzung vorweisen. Die Finanzierung erfolgt über Mitgliedsbeiträge, die nach Abgabemenge gestaffelt sein können. Auch der Vereinsvorstand ist für die Einhaltung von Mengen-, Qualitäts- und Jugendschutzvorgaben verantwortlich. Das Mitgliedschaftsverfahren ist auf Erwachsene beschränkt, wobei strikte Alterskontrollen zu beachten sind. Die Anstellung von Mitarbeitern ist nur auf Minijob-Basis gestattet, was eine Vollzeitbeschäftigung ausschließt.
Während die Gründung eines CSCs bereits möglich ist, kann die Zulassung für den Anbau bislang noch nicht beantragt werden. In einigen Bundesländern wird zudem eine Begrenzung der Anzahl der Clubs pro Stadt in Betracht gezogen. Insbesondere interessante Details, wie die Möglichkeit einer umsatzsteuerlichen Behandlung der Mitgliedsbeiträge, sollten bei der Gründung eines CSCs mit Expert*innen besprochen werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Eine Evaluierung des Cannabisgesetzes ist für den Herbst 2025 geplant, was eine weitere Entwicklung im Bereich der Cannabisregulierung in Deutschland anzeigt. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser sicherheitsorientierte Ansatz auf die Cannabis-Szene auswirken wird.
Fuldaer Zeitung berichtet, dass weitere Clubs und Initiativen in naher Zukunft folgen könnten, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen weiterhin angepasst werden. Anwalt.de weist darauf hin, dass es wichtig ist, sich fortlaufend über Änderungen im Recht zu informieren.
Details | |
---|---|
Quellen |