Hessische Feuerwehren dürfen künftig selbst Farben ihrer Kleidung wählen!

In einer wegweisenden Entscheidung haben die hessischen Feuerwehren nun die Möglichkeit, selbst über die Farben ihrer Dienstkleidung zu entscheiden. Bisher war ausschließlich blaue Einsatzkleidung erlaubt, doch künftig sind auch alternative Farben wie sandfarbene Uniformen zulässig. Innenminister Roman Poseck (CDU) kündigte diese Neuerung in Wiesbaden an und betonte, dass viele Feuerwehren häufig den Wunsch nach mehr Individualität und Entscheidungsspielraum in Bezug auf ihre Uniformen äußerten. Diese Anpassung wurde im Zuge der Änderung der Hessischen Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradeverordnung vollzogen, die bereits unterzeichnet wurde und jetzt in Kraft tritt, wie op-online.de berichtet.

Die Entscheidung für höhere Flexibilität wurde positiv aufgenommen. Norbert Fischer, Präsident des Landesfeuerverbandes, begrüßte die Neuerung. Weitere Details zur Farbfreigabe umfassen die Möglichkeit, dass die Farbänderungen aus Kostengründen nur im Rahmen geplanter Neuausstattungen umgesetzt werden sollen, um die Kommunen nicht finanziell zu belasten. Der Minister stellte zudem fest, dass eine sandfarbene Option die Erkennbarkeit von Verschmutzungen erleichtert und damit einen praktischen Nutzen bietet, wie auch innen.hessen.de](https://innen.hessen.de/presse/freigabe-der-farbe-der-einsatzkleidung-und-anhebung-der-altersgrenze)“ hervorhebt.

Anhebung der Altersgrenze für aktive Feuerwehrleute

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform betrifft die Altersgrenze für aktive Feuerwehrangehörige. Derzeit liegt diese Grenze bei 60 Jahren, kann jedoch auf Antrag auf 65 Jahre angehoben werden. Innenminister Poseck kündigte an, dass eine Erhöhung der Altersgrenze auf bis zu 67 Jahre angestrebt wird, um die aktive Mitwirkung älterer Menschen zu fördern, die oft große Kompetenz und Fitness mitbringen. Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Plans, der in Form eines Änderungsvorschlags für das Hessische Brand- und Katastrophenschutzgesetz dem Landtag vorgelegt werden soll. Pilotprojekte zeigen, dass ehrenamtliche Einsatzkräfte tatsächlich bis zur Vollendung des 67. Lebensjahres aktiv bleiben können, wie beide Quellen übereinstimmend berichten.

Poseck unterstreicht die Wichtigkeit der Motivation und modernen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Feuerwehrkräfte. Die Anpassungen sollen zudem dazu dienen, die Personalausstattung der Einsatzabteilungen zu stärken, auch wenn dies nicht für das Tragen von Atemschutzgeräten gilt. Norbert Fischer hat sich ebenfalls für die Anhebung der Altersgrenze ausgesprochen, wobei er betont, dass dies unter bestimmten Bedingungen geschehen sollte. Diese Reformen sind essentiell, um die ehrenamtlichen Feuerwehrleute auch in Zukunft langfristig zu unterstützen und zu motivieren.

Zusätzlich ermittelt die Polizei im Zusammenhang mit einem tragischen Unfall in Südhessen, bei dem eine Frau durch einen Lkw verletzt wurde. Der Vorfall verdeutlicht die Komplexität und die Herausforderungen, mit denen Feuerwehrleute konfrontiert sind, insbesondere in Notfallsituationen.

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