Dönertaschen im Gefängnis: Seelsorger wegen Drogenhandel vor Gericht!
Am 12. August 2025 wird ein außergewöhnlicher Fall vor dem Amtsgericht Geilenkirchen verhandelt. Ein Gefängnisseelsorger aus der Jugendvollzugsanstalt Heinsberg steht unter Verdacht, Drogen in Dönertaschen geschmuggelt zu haben. Laut stern.de wird er wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge angeklagt. Insgesamt hatte der Seelsorger 142,1 Gramm Haschisch in den Dönertaschen, die ihm in einem Schnellrestaurant übergeben wurden.
Der Seelsorger, der die Dönertaschen für eine Gruppenstunde im Jugendknast mitgebracht hatte, wurde kontrolliert, nachdem er zuvor bereits zweimal unerlaubt Essen mitgebracht hatte. Bei dieser Kontrolle stellte sich heraus, dass fünf von 13 Dönern manipuliert waren. Diese enthielten neben Drogen auch kleine Handys und Ladegeräte. Der Schwarzmarktwert der Drogen wird auf über 2.000 Euro geschätzt, was die Schwere des Vorwurfs zusätzlich unterstreicht.
Ungewöhnlicher Drogenfall mit weitreichenden Konsequenzen
Die Ermittlungen zu diesem Fall zogen sich über einen längeren Zeitraum hin. Der Ursprung der Drogen konnte nicht ermittelt werden, was die Situation noch komplizierter macht. Justizminister Benjamin Limbach (Grüne), der im Sommer 2022 sein Amt antreten konnte, sieht in diesem Vorfall eine ernste Herausforderung. Die Thematik um Drogen in Gefängnissen ist eine, die seit Jahrzehnten anhält, so ksta.de.
Die Drogenproblematik in Justizvollzugsanstalten hat in den letzten Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die Anzahl der Drogenfunde ist jährlich hoch, mit über 1.000 Beschlagnahmungen laut dem Justizministerium. Drogenhandel und -konsum bleiben zentrale Probleme im Justizvollzug, wie WDR betont. Der Vorfall des Seelsorgers wird als einzigartig betrachtet und hat die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Überprüfung der Dienstordnung innerhalb der Seelsorge nicht ausgelöst.
Kämpfen gegen das Drogenproblem im Gefängnis
Der Seelsorger wurde bereits entlassen und erhielt ein Hausverbot vom Bistum Aachen. Die Strafe, die ihm droht, könnte mindestens ein Jahr Haft betragen, möglicherweise auf Bewährung. Drogenmissbrauch und die Schwierigkeiten, diesen zu kontrollieren, sind Teil des „Tagesgeschäfts“ in Justizvollzugsanstalten.
Zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Drogenmissbrauchs, wie verstärkte Kontrollen und eine spezielle Hundestaffel zur Drogenaufspürung, wurden bereits eingeführt, da das Problem auch durch die hohen Zahlen an suchtmittelsüchtigen Strafgefangenen bedingt ist.
Dieser Fall wirft nicht nur ein Schlaglicht auf die individuelle Verantwortung des Seelsorgers, sondern auch auf die größeren Herausforderungen, mit denen der Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen konfrontiert ist. Die öffentliche Aufmerksamkeit, die diesem Prozess zuteilwird, ist sowohl der Schwere des Vorwurfes als auch der Komplexität der Drogenproblematik geschuldet.
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