Krankenhaus Rahden: Oberlandesgericht stoppt Weiterbetrieb – Was nun?
Am 8. Mai 2025 hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass der Antrag der Stadt Rahden auf den Weiterbetrieb des örtlichen Krankenhauses abgelehnt wird. Dies geschah im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens. Der Kreis Minden-Lübbecke und die Mühlenkreiskliniken können nun auf eine positive Rechtssicherheit bauen, die ihnen ermöglicht, ihre Pläne für eine moderne Gesundheitsinfrastruktur umzusetzen. Der Beschluss trägt die Aktenzeichen I-22 W 8/25 und 8 O 338/24.
Die Stadt Rahden berief sich auf einen Vertrag aus dem Jahr 1955, der das Krankenhausgebäude und das Grundstück an den damaligen Landkreis Lübbecke übertrug. Die Stadt argumentierte, dass sich aus diesem 70 Jahre alten Vertrag eine fortdauernde Betreiberpflicht ableiten lasse. Dieses Argument wurde jedoch sowohl vom Landgericht Bielefeld als auch vom Oberlandesgericht Hamm zurückgewiesen, was die Entscheidung der Gerichte unterstreicht.
Schließung der Krankenhäuser in der Region
Parallel zu diesen gerichtlichen Entscheidungen hat der Kreistag Minden-Lübbecke mit großer Mehrheit, und lediglich sechs Gegenstimmen von der AfD und CDU, die Schließung sowohl des Krankenhauses in Rahden als auch des Krankenhauses in Lübbecke beschlossen. Der Fokus liegt nun auf einem Neubau eines Krankenhauses in Espelkamp, dessen Kapazität auf bis zu 400 Betten ausgelegt ist. Dieses neue Krankenhaus wird entscheidend sein für die Sicherung der medizinischen Grundversorgung in der Region.
Die geplanten Fachrichtungen des neuen Krankenhauses umfassen Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Orthopädie, Geriatrie und eine Geburtsstation. Der Standort in Espelkamp wurde gewählt, um eine maximale Fahrzeit von 20 Minuten für Patienten aus den umliegenden Orten zu gewährleisten. Diese Maßnahmen sind Teil eines übergreifenden Plans zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Lübbecker Land.
Langfristige Vision der Gesundheitsversorgung
Landrat Ali Doğan äußerte sich positiv über die Entwicklung und betonte die Notwendigkeit einer kooperativen Zusammenarbeit mit Städten, Gemeinden und Bürgern zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in der Region. „Das Klinikum Lübbecker Land wird eine zukunftssichere Grund- und Regelversorgung auf einem hohen medizinischen und pflegerischen Niveau bieten“, so Doğan. Besonderes Augenmerk wird dabei auch auf das Zentrum für Seelische Gesundheit gelegt, in dem zwei Universitätskliniken für psychiatrische und psychosomatische Versorgung angesiedelt werden sollen.
Diese Reformen und der Neubau eines Krankenhauses kommen im Kontext einer bundesweiten Krankenhausreform, die das Ziel verfolgt, die Behandlungsqualität zu steigern und eine flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen. Dazu gehört auch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, das am 27. Juni 2024 beraten werden soll, um unter anderem die Effizienz im Gesundheitswesen zu steigern und bureaucratische Hürden abzubauen.
Diese Entwicklungen stellen eine bedeutende Wendung für die Gesundheitsinfrastruktur in der Region dar und zeigen, dass die Verantwortlichen nicht nur kurzfristige Lösungen suchen, sondern eine nachhaltige Verbesserung der medizinischen Versorgung anstreben.
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