Die Mütter des Grundgesetzes: Ihr Kampf für Gleichberechtigung heute

Die Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“ im Kreishaus Euskirchen würdigt den bedeutenden Einsatz von vier Frauen, die maßgeblich an der Formulierung des Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes mitgewirkt haben. Landrat Markus Ramers eröffnete die Veranstaltung, wo er die Rolle von Elisabeth Selbert, Frieda Nadig, Helene Weber und Helene Wessel hervorhob. Diese Pionierinnen kämpften dafür, dass die Gleichberechtigung von Männern und Frauen rechtlich verankert wurde. Der Artikel trat am 24. März 1949 in Kraft und stellt seitdem einen zentralen Bestandteil der deutschen Verfassung dar, auch wenn die Realität der Gleichstellung in der Gesellschaft damals, wie heute, oft hinter den rechtlichen Vorgaben zurückblieb. Laut ksta.de bleibt die Gleichstellung im politischen Raum eine Herausforderung, da im Bundestag lediglich 34,7% der Abgeordneten Frauen sind, in Landesparlamenten rund 32% und in Gemeindeparlamenten sogar nur 27%. Zudem liegt der Anteil von Frauen in Bürgermeisterämtern bei etwa 9%.

Die Ausstellung, die bis zum 6. Juni 2025 zu den regulären Öffnungszeiten des Kreishauses besucht werden kann, erinnert nicht nur an die historischen Erfolge, sondern ist auch ein Appell für mehr Sichtbarkeit und Beteiligung von Frauen in der Gesellschaft. Ramers betont, dass es wichtig sei, den Mut und das Engagement dieser Frauen in die heutige Zeit zu tragen. Insbesondere die Statistiken im Kreis Euskirchen zeigen, wie viel Raum für Verbesserung bleibt: Nur 10 von 54 Mitgliedern im Kreistag sind Frauen und lediglich 3 Bürgermeisterinnen gibt es in den 11 Städten und Gemeinden des Kreises.

Die Mütter des Grundgesetzes

Der Gleichberechtigungsartikel, der am 18. Januar 1949 einstimmig durch den Parlamentarischen Rat angenommen wurde, war das Ergebnis harter Verhandlungen und Kämpfe der Frauen in der Nachkriegszeit. Die Mitglieder des Rates mussten sich mit den Hinterlassenschaften einer Weimarer Republik auseinandersetzen, in der Frauen zwar theoratisch gleiche Rechte besaßen, in der Praxis jedoch massiv benachteiligt waren. Vor der Verabschiedung des Grundgesetzes benötigten Frauen beispielsweise die Zustimmung ihres Mannes, um arbeiten oder ein Konto eröffnen zu dürfen. Dieses historische Erbe zeigt, wie wichtig die Arbeit von Selbert, Nadig, Weber und Wessel war, die nicht nur den Gleichberechtigungsartikel formulierten, sondern auch für die Rechte von Müttern und unehelichen Kindern kämpften. Laut geo.de forderten diese Frauen zwar gesetzlich verankerte Lohngleichheit, diese Forderung wurde jedoch nicht angenommen.

Der Kampf um Gleichberechtigung zog sich durch die Jahrzehnte. Selbert zählte zu den entscheidenden Stimmen für die Reform des Familienrechts, während die vollständige Umsetzung der Gleichstellung oft auf sich warten ließ. Erst 1977 folgte eine umfassende Reform des Ehe- und Familienrechts, die dem Gleichheitsgebot besser Rechnung trug. Die späte Abschaffung des sogenannten „Gehorsamkeitsparagraphen“ im Jahr 1957 ist ein weiteres Beispiel dafür, wie langwierig der Prozess war, den Frauenrechte in Deutschland durchlaufen mussten.

Aktuelle Herausforderungen

Trotz des rechtlichen Rahmens bleibt die Gleichstellung der Geschlechter in vielen Lebensbereichen ein weit entferntes Ziel. Die Erhöhung des Anteils weiblicher Abgeordneter ist nach wie vor ein drängendes Thema. Diese Beobachtungen unterstreichen, dass die Arbeit der „Mütter des Grundgesetzes“ zwar eine Grundlage legte, aber dass die gesellschaftliche Realität noch lange nicht auf dem gleichen Niveau ist. Es ist wichtig, den von Ramers hervorgehobenen Aufruf zu mehr Gerechtigkeit und Sichtbarkeit in der Gleichberechtigung ernst zu nehmen.

Im Rückblick auf die letzten Jahrzehnte ist festzustellen, dass die Errungenschaften der Frauenbewegung nicht selbstverständlich sind. Zu oft sind rechtliche Fortschritte nicht mit gesellschaftlichem Wandel einhergegangen. Die Ausstellung „Die Mütter des Grundgesetzes“ zeigt eindrücklich, wie wichtig die Auseinandersetzung mit der Geschichte ist, um die Herausforderungen der Gegenwart zu meistern. Letztlich bleibt es die Aufgabe jeder Generation, die Vision von Gleichberechtigung aktiv voranzutreiben, um das Versprechen des Jahres 1949 endlich in die Realität zu überführen.

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