Warnung vor Betrug: Paderborner Frau fällt auf gefälschte SMS herein!
Im Februar erlebte eine Frau aus dem Kreis Paderborn einen schwerwiegenden Vorfall im Zusammenhang mit Phishing-Betrug. Sie erhielt eine SMS, die sie darüber informierte, dass ihre Push-Tan-Registrierung bald ablaufe. Diese Mitteilung, die angeblich von ihrer Bank stammte, enthielt einen Link für eine sofortige erneute Registrierung. Nach dem Klick auf diesen Link fiel sie in die fiesen Maschen der Betrüger. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei Paderborn informierten am 7. Mai über diesen Vorfall und warnten eindringlich vor derartigen Betrugsversuchen, die in den letzten Monaten vermehrt auftraten, wie das Westfalen-Blatt berichtet.
Die Sparkasse selbst äußerte sich ebenfalls besorgt und warnte ihre Kunden vor Phishing-Mitteilungen, die in der letzten Zeit unter ihrem Namen versendet werden. Diese betrügerischen SMS drücken oft aus, dass ein Zeitdruck besteht, indem sie behaupten, dass nur noch sechs Stunden für die Registrierung zur Verfügung stehen. Ein Klick auf den in den Nachrichten enthaltenen Link könnte gravierende Folgen haben, einschließlich des Verlusts sensibler Daten wie Online-Banking-Zugangsdaten und persönlicher Informationen. Die Sparkasse rät, solche Nachrichten zu ignorieren und die Anweisungen nicht zu befolgen, um Brüche im eigenen Sicherheitsnetz zu vermeiden, wie ComputerBild berichtet.
Die Risiken der Phishing-Masche
Die Betrugsmasche ist in der Tat nicht neu, aber dank gut gefälschter Webseiten weiterhin erfolgreich. Immer wieder fallen Kunden darauf herein und geben unwissentlich ihre Zugangsdaten preis. Bei einer der jüngsten Fälle kam es vor, dass Betrüger bei einer Genossenschaftsbank anriefen und wiesen die Kontoinhaber an, Daten zur sogenannten VR-SecureGoPlus-App zu bestätigen. Dabei wurden 28 Buchungen in Höhe von über 6.700 Euro ausgelöst; die Bank musste den Betrag samt Zinsen ersetzen, da keine grobe Fahrlässigkeit seitens des Kunden nachgewiesen wurde, wie test.de berichtet.
Regelmäßig beschäftigen sich die Gerichte mit diesen Fällen. In einem anderen Beispiel verlor ein Kunde 14.000 Euro, nachdem ihm mitgeteilt wurde, sein Konto sei gesperrt, und er seinerseits die Registrierung einer digitalen Debitkarte freigab. Auch hier entschied das Gericht, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliege. Im Gegensatz dazu befand ein Landgericht in Aachen, dass eine grobe Fahrlässigkeit gegeben war, als ein Kunde Bankingdaten auf telefonische Aufforderung weitergab, jedoch musste die Sparkasse die Hälfte des Schadens tragen, da eine frühzeitige Sperrung des Kontos den Verlust hätte verhindern können.
Die voranschreitende Technik sowie die Tricks der Betrüger erfordern ein wachsam-sein der Bankkunden. Es ist wichtig, sich der Risiken bewusst zu sein und immer direkt über die offiziellen Wege mit seiner Bank zu kommunizieren, statt auf SMS oder E-Mails zu reagieren, die aufgrund ihrer Dringlichkeit und täuschenden Optik leicht zur Falle werden können.
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