Tarifkonflikt öffentlicher Dienst: Schlichtung und der Kampf um mehr Gehalt

Am Dienstag kamen in Karlsruhe die Mitglieder der Gewerkschaft ver.di zusammen, um über die gescheiterten Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst zu diskutieren. Bei diesem Treffen standen nicht nur die bevorstehende Schlichtung, sondern auch deren mögliche Auswirkungen auf die Beschäftigten im Fokus. Der Schlichterspruch, der eine entscheidende Rolle im weiteren Verlauf des Tarifkonflikts spielt, soll bis Ende März vorliegen. Laut swr.de wird die vierte Tarifrunde am 5. April stattfinden.

Während der Schlichtung ist bis zum Erhalt des Schlichterspruchs kein Warnstreik seitens der ver.di-Mitglieder erlaubt. Die Gewerkschaft kritisiert das Angebot der Arbeitgeber als unzureichend. Diese hatten eine Gehaltserhöhung von 5,5% bei einer Laufzeit von drei Jahren sowie ein höheres 13. Monatsgehalt und verbesserte Schichtzulagen vorgeschlagen. Die ver.di-Seite hingegen fordert eine Gehaltserhöhung um 8%, mindestens 350 Euro monatlich mehr und drei zusätzliche freie Tage. Thorsten Dossow, der Bezirksgeschäftsführer von ver.di Mittelbaden/Nordschwarzwald, äußerte Bedenken gegenüber dem Arbeitgeberangebot, das insbesondere keine Regelungen zur Altersteilzeit enthält.

Schlichtung und mögliche Folgen

Die Schlichtung wurde von den Arbeitgebern angesprochen, was ver.di gemäß einer seit 2011 bestehenden Vereinbarung beachten muss. Ziel ist es, eine Einigungsempfehlung zu erarbeiten, über die anschließend erneut verhandelt werden kann. In der Schlichtungskommission sitzen zwölf Vertreter beider Seiten. Besonders hervorzuheben ist der Schlichter auf Arbeitgeberseite, Roland Koch, ehemaliger Ministerpräsident von Hessen. Er hat bei einem Gleichstand in der Kommission das entscheidende Stimmrecht. Für die Gewerkschaften wurde Hans-Henning Lühr als Schlichter bestimmt, ein Jurist und ehemaliger Staatsrat.

Die Mitglieder der Schlichtungskommission sind Ehrenamtliche aus verschiedenen Bereichen, darunter Versorgung, Entsorgung, und der öffentliche Personenverkehr. Während der Schlichtung gilt die Friedenspflicht, das bedeutet, dass bis zur endgültigen Klärung der Tarifverhandlungen keine Streiks stattfinden dürfen. Nach dem Schlichterspruch könnte es zwei Szenarien geben: Bei Annahme des Spruchs ist der Tarifkonflikt beigelegt, während eine Ablehnung zu einer Urabstimmung und möglichen unbefristeten Streiks führen könnte.

Vorbereitungen auf einen unbefristeten Arbeitskampf

Die Bereitschaft unter den ver.di-Mitgliedern für einen unbefristeten Arbeitskampf ist deutlich spürbar. Dossow befürchtet indes, dass der Schlichter nicht im Interesse des öffentlichen Dienstes handeln könnte und fordert von den Arbeitgebern eine Entlastung sowie soziale Komponenten für die Beschäftigten mit niedrigeren Einkommen. In der kommenden Zeit wird sich zeigen, in welche Richtung sich die Tarifverhandlungen entwickeln und ob beide Seiten zu einer für beide Seiten akzeptablen Lösung kommen können. Unabhängig davon werden die ver.di-Mitglieder zu einem möglichen Tarifergebnis befragt, egal ob dieses durch Verhandlung, Schlichtung oder nach einem Erzwingungsstreik zustande kommt, wie verdi.de erläutert.

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