Zollbehörde schlägt Alarm: Illegale Beschäftigung mit gefälschten Ausweisen!

Das Thema illegale Beschäftigung ist in Deutschland ein zunehmend drängendes Problem. Laut Radio Kiepenkerl trifft das Hauptzollamt Münster bei Kontrollen regelmäßig Arbeitnehmer an, die mit gefälschten Ausweisen arbeiten. Vermehrt zeigen diese Personen jedoch echte, jedoch nicht ihre eigenen Ausweisdokumente vor. Diese Praktiken sind nicht nur illegal, sondern auch gefährlich für die betroffenen Arbeitnehmer.

Die Verantwortung liegt sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Arbeitgebern. Personen, die ihren Ausweis an Dritte überlassen, machen sich ebenso strafbar wie die Arbeitgeber, die diese Dokumente annehmen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Arbeitgeber die vorgelegten Ausweise auf ihre Gültigkeit und Zugehörigkeit prüfen. Aufklärung der Unternehmen ist essenziell, um diese Machenschaften zu stoppen.

Prüfung der Ausweisdokumente

Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass Bewerber persönlich im Unternehmen erscheinen sollten, um einen gültigen Ausweis vorzulegen. Eine Kopie des Ausweises allein reicht nicht aus, da sie nicht die notwendige Fälschungssicherheit bietet. Arbeitgeber sollten alle Daten sowie das Passfoto des Ausweises gründlich mit dem Bewerber vergleichen. Falls es Diskrepanzen gibt, etwa hinsichtlich des Alters, sollte sofort Misstrauen aufkommen.

Empfehlenswert ist ebenfalls, eine Kopie des Ausweises und ein Mitarbeiterfoto anzufertigen. Ein zusätzliches Risiko besteht darin, dass eine Person zum Einstellungsgespräch erscheint, während die tatsächliche Arbeit von jemand anderem verrichtet wird. Daher sollten Unternehmen, deren Arbeitnehmer nicht vor Ort arbeiten, stichprobenartige Kontrollen an den Arbeitsstätten durchführen. Im Falle eines Verdachts auf illegale Beschäftigung ist es ratsam, die zuständigen Behörden zu informieren.

Rechtliche Folgen und aktuelle Fälle

Zusätzlich zu den beschriebenen Situationen sind auch die gerichtlichen Konsequenzen der illegalen Beschäftigung im Fokus. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 11. September 2024 in einer strafrechtlichen Angelegenheit zur Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen mithilfe gefälschter A1-Bescheinigungen. Die Angeklagten operierten aus Estland, Litauen und Lettland mit einem Umsatz von 29 Millionen Euro über vier Jahre, während sie zahlreiche Millionen Euro an Sozialversicherungsbeiträgen hinterzogen, berichtet Ferner & Alsdorf.

In diesem Fall stammten die entsandten Arbeiter aus Nicht-EU-Staaten wie der Ukraine und der Republik Moldau und hatten keine notwendige Arbeitserlaubnis. Die gefälschten A1-Bescheinigungen und ID-Karten erweckten den Anschein einer legalen Beschäftigung in Deutschland. Der BGH stellte klar, dass solche gefälschten Bescheinigungen rechtlich keine Bindungswirkung haben, wenn die Identitäten gefälscht sind. Die Angeklagten wurden daher nicht nur wegen des Einschleusens von Ausländern verurteilt, sondern auch wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt.

Diese Entscheidungen und Kontrollen verdeutlichen die strengen Anforderungen, die in Deutschland an die Rechtmäßigkeit von A1-Bescheinigungen und die schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen im Falle deren Missbrauchs bestehen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind aufgerufen, sich dieser Problematiken bewusst zu werden, um die rechtlichen Folgen illegaler Beschäftigung zu vermeiden.

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