Betrügerische Anrufe: Falsche Polizisten treiben ihr Unwesen in Mainz-Bingen!

Im Kreis Mainz-Bingen gibt es derzeit eine alarmierende Zunahme betrügerischer Anrufe, bei denen sich die Täter als Polizisten ausgeben. Wie die Rhein-Zeitung berichtete, täuschen die Betrüger vor, dass in der Nähe des Wohnorts des Angerufenen eine Festnahme durchgeführt wurde. In diesen Anrufen wird den Opfern eingeredet, dass nun an ihrer Wohnadresse eingebrochen werden soll. Um das Vertrauen zu gewinnen, verwenden die Anrufer die Namen von echten Polizeibeamten und angebliche Personalnummern.

Die Betrüger bieten an, eine Streife zu schicken, um Bargeld oder Wertgegenstände in Verwahrung zu nehmen. Die Polizei warnt eindringlich vor diesen Betrugsversuchen und gibt einige wichtige Hinweise: Die Polizei wird niemals um Geldbeträge bitten oder diese zur Verwahrung entgegennehmen. Des Weiteren sollten niemals persönliche finanzielle Informationen am Telefon preisgegeben werden. Täter dürfen am Telefon nicht das Gefühl von Druck aufbauen, und im Zweifelsfall sollten Angerufene die angebliche Behörde direkt kontaktieren, um die Identität der Anrufer zu überprüfen.

Wichtige Sicherheitstipps

Die Polizei hat auch einige zusätzliche Sicherheitstipps veröffentlicht:

  • Geben Sie niemals Geld an unbekannte Personen.
  • Lassen Sie keine Unbekannten in Ihre Wohnung.
  • Rufen Sie im Zweifelsfall die Behörde an und suchen Sie die Telefonnummer selbst heraus.

Für weitere Tipps und Informationen empfiehlt sich ein Besuch der Webseite polizei-beratung.de. Rückfragen können direkt an die Polizeiinspektion Bingen gerichtet werden unter der Telefonnummer 06721 9050 oder per E-Mail an pibingen@polizei.rlp.de.

Parallel zu diesen Vorfällen hat die Staatsanwaltschaft Bremen am 27. Februar 2024 eine Beschwerde gegen einen Beschluss des Landgerichts Bremen eingelegt, wie Strafrechtsiegen.de berichtete. Dieser Beschluss wurde teilweise aufgehoben, insbesondere im Hinblick auf die Eröffnung des Hauptverfahrens zu bestimmten Tatvorwürfen, die verschiedene Betrugsmaschen, einschließlich den „falschen Polizeibeamten“, betreffen.

Insgesamt müssen sich mehrere Angeklagte wegen eines besonders schweren Falles des gemeinschaftlichen versuchten Betruges verantworten. Der Tatvorwurf umfasst insgesamt 28 Anklagepunkte, darunter auch die Amtsanmaßung, da einer der Angeklagten sich als Polizeibeamter ausgab und hoheitliche Handlungen vornahm. Die Generalstaatsanwaltschaft hat die Aufhebung der Teilablehnung beantragt und die Zulassung der Anklage gefordert. Die zuständige Strafkammer wird mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt sein.

Details
Quellen