Klage des Main-Kinzig-Kreises: Hessen ignoriert Hilferufe zur Flüchtlingsverteilung!

Am 25. April 2025 hat der Verwaltungsgerichtshof Hessen die Normenkontrollklage des Main-Kinzig-Kreises gegen das Land Hessen abgewiesen. Diese Klage war aus formalen Gründen zurückgewiesen worden, da der Antrag des Landkreises nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht wurde. Der Main-Kinzig-Kreis, der circa 430.000 Einwohner zählt, sah sich bei der Zuweisung von Flüchtlingen benachteiligt, im Vergleich zur kreisfreien Stadt Frankfurt mit etwa 770.000 Einwohnern. Die entsprechende Rechtsverordnung zur Verteilung von Flüchtlingen wurde bereits 2009 erlassen und sieht vor, dass Normenkontrollklagen innerhalb eines Jahres eingereicht werden müssen. Der Main-Kinzig-Kreis hatte seinen Antrag vor fast zwei Jahren gestellt.

Der Landrat Thorsten Stolz (SPD) äußerte, dass der Main-Kinzig-Kreis sich ungerecht behandelt fühlt. Hintergrund der Klage war die Wahrnehmung, dass die Zuweisung von Bundesmitteln an die Einwohnerzahlen gekoppelt ist, aber die Verteilung von Flüchtlingen nicht fair erfolgt. „Die Hauptkritik liegt darin, dass wir mit Frankfurt in dieselbe Größenklasse eingestuft werden, während die finanziellen Mittel uns tatsächlich nicht in derselben Weise zur Verfügung gestellt werden“, so Stolz während einer Pressekonferenz in Gelnhausen, wo er die Hintergründe der Normenkontrollklage erläuterte.

Hintergründe der Klage

Die Klageschrift umfasste 30 Seiten und richtete sich insbesondere gegen Fehler in der „Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung“ des Landes Hessen. Während der Main-Kinzig-Kreis während des Ukrainekrieges etwa 10.500 Menschen aufgenommen hat, betrug die Anzahl der aufgenommenen Flüchtlinge im Jahr 2015/16 lediglich 6.500. Diese massive Zunahme der Flüchtlingszahlen hat die flächenmäßig großen Landkreise stark belastet, wobei die Refinanzierung jedoch nach Einwohnerzahl erfolgt.

Die Sozialdezernentin Susanne Simmler kritisierte in diesem Zusammenhang die Verletzung der Grundprinzipien der Gleichbehandlung und Verhältnismäßigkeit. Der Main-Kinzig-Kreis hat eine Aufnahmequote von 8,5%, während ein Kreis mit 100.000 Einwohnern nur 1% aufnimmt. Hier zeigt sich deutlich, wie unverhältnismäßig die Verteilung in der Praxis ist.

Reaktion des Landes Hessen

Der juristische Vertreter der Landesregierung teilte mit, dass Gespräche zu einer „sachgerechten und politisch angemessenen Lösung“ für den Sommer 2025 angekündigt sind. Es bleibt abzuwarten, wie das Land Hessen auf den Hilferuf des Main-Kinzig-Kreises reagieren wird. Der Rechtsanwalt Dr. Olaf Otting vertritt den Kreis im Rechtsstreit und hat bereits beantragt, dass das Land Hessen Stellung zu nehmen hat. Neuigkeiten aus der Landesregierung könnten in den kommenden Wochen folgen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt, welches für die landesinterne Verteilung und Zuweisung von Flüchtlingen in Hessen zuständig ist, übernimmt die Verantwortung für die Umsetzung der festgelegten Quoten auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Dies geschieht gemäß den Regelungen des Asylgesetzes, die die Verteilung auch von Ausländern mit dem Aufenthalt durch humanitäre Maßnahmen regeln. Trotz dieser politischen Rahmenbedingungen muss die Verteilung so gestaltet werden, dass sie den realen Gegebenheiten und dem Druck auf die jeweiligen Kommunen Rechnung trägt.

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