Mutterschutz-Revolution: Neuer Schutz auch für Selbstständige ab Juni 2025!

Die neue reformierte Regelung zum Mutterschutz in Deutschland, die auf den Beschlüssen der Merz-Regierung basiert, soll Millionen von Frauen zugutekommen und wird ab dem 1. Juni 2025 in Kraft treten. Ziel dieser Überarbeitung ist es, insbesondere Frauen zu unterstützen, die sich in prekären Arbeitsverhältnissen oder gar in der Selbstständigkeit befinden. Der aktuelle Mutterschutz schützt zwar schon schwangere und stillende Frauen in einem Beschäftigungsverhältnis, lässt jedoch viele andere Frauen außen vor, darunter Selbstständige und Hausfrauen.

Das geplante Mutterschutzgesetz sieht vor, dass künftig auch Selbstständige ähnliche Ansprüche geltend machen können wie abhängig Beschäftigte. Dies geschieht im Rahmen der Überarbeitung, die im Koalitionsvertrag 2025 festgehalten wurde. Dort wird die Einführung eines Mutterschutzes für Selbstständige erwähnt, jedoch ohne spezifische Details zu den Gründen und Umsetzungen zu nennen. Ein zentraler Punkt ist die Einführung umlagefinanzierter Modelle sowie anderer Finanzierungsmöglichkeiten zur Unterstützung betroffener Betriebe.

Neuheiten im Mutterschutzgesetz

Eine der zentralen Neuerungen ist die Einführung einer Schutzfrist für Frauen, die eine Fehlgeburt bis zur 13. Woche hatten. Diese Regelung soll Frauen die Zeit zur Erholung geben und ihnen die Möglichkeit bieten, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie von dieser neuen Regelung Gebrauch machen möchten. Der Gesetzentwurf, der am 14. Februar 2025 im Bundesrat verabschiedet wurde, spricht für sich: Ab der 13. Schwangerschaftswoche erhalten Frauen einen Mutterschutz von 14 Wochen nach einer Totgeburt, die in der 24. Woche oder später eingetreten ist.

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG), das am 1. Januar 2018 in Kraft trat, hatte bereits einen besonderen Kündigungsschutz nach Fehlgeburten nach der 12. Schwangerschaftswoche eingeführt. Die jetzt beschlossenen Regelungen erweitern diesen Schutz und stellen sicher, dass nicht nur die physischen, sondern auch die psychischen Gesundheitsbelange der Frauen berücksichtigt werden. Arbeitgeber sind nach dem Gesetz verpflichtet, die Arbeitsbedingungen für schwangere oder stillende Frauen gemäß einer Gefährdungsbeurteilung zu gestalten, um ein gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Verpflichtungen der Arbeitgeber

Im Rahmen des Mutterschutzes müssen Arbeitgeber alles Notwendige unternehmen, um sicherzustellen, dass schwangere oder stillende Frauen in ihrer Tätigkeit nicht überlastet werden. Dies bedeutet auch, dass sie ihren Arbeitsschutz anpassen und sicherstellen müssen, dass Frauen während der Schwangerschaft, nach der Geburt oder in der Stillzeit ihre Arbeit unterbrechen können, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Die Maßnahmen müssen auf ihre Wirksamkeit hin überprüft werden und den neuesten wissenschaftlichen und technischen Standards entsprechen.

Aktuelle Statistiken zeigen, dass im Jahr 2023 etwa 5,8 Prozent der berufstätigen Frauen in Deutschland selbstständig waren. Diese Zahl verdeutlicht die Relevanz der neuen Regelungen, die auch Hausfrauen und Adoptivmüttern bisher keinen Anspruch auf Mutterschutz eingeräumt haben. Die bevorstehenden Änderungen am Mutterschutzgesetz könnten dazu führen, dass diese Gruppe von Frauen ebenfalls in den Genuss des gesetzlichen Schutzes kommt und damit die Gleichstellung im Arbeitsleben weiter vorangetrieben wird.

Ob die Maßnahmen tatsächlich wie geplant umgesetzt werden, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch klar, dass mit diesen Neuerungen ein wichtiger Schritt in Richtung Unterstützung von Frauen in unterschiedlichen Lebenssituationen unternommen wird. Eine umfassende Aufklärungskampagne soll zudem für mehr Bewusstsein in der Gesellschaft sorgen.

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