Kirchentag in Hannover: Kirchliche Einheit gegen die AfD!

Am 10. Mai 2025 haben Teilnehmer des bundesweiten Evangelischen Kirchentags in Hannover eine bemerkenswerte Forderung geäußert: die Einleitung eines Verbotsantrages gegen die Alternative für Deutschland (AfD). Diese Entscheidung ist das Ergebnis intensiver Diskussionen um die zunehmende Radikalisierung der Partei, die von zahlreichen Experten und Politikern als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wurde. Jon Klockow von der Initiative „Zusammen gegen Rechts“ aus Bochum bekräftigte, dass alle Voraussetzungen für ein entsprechendes Verbot gegeben sind und betonte die Dringlichkeit, der AfD Ressourcen und Einfluss zu entziehen. Ein Parteiverbot wird als entscheidender Schritt gewertet, um eine weitere Normalisierung extremistischer Ansichten in der Gesellschaft zu verhindern.

Die Reaktionen auf diese politische Initiative waren sowohl positiv als auch kritisch. Kirchentagspräsidentin Anja Siegesmund von den Grünen bezeichnete die Einstufung der AfD als „Meilenstein“ und forderte damit Unterstützung für den Verbotsantrag. Demgegenüber äußerte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Bedenken und warnte vor überstürzten Entscheidungen. Er erinnerte an das gescheiterte Verfahren zur NPD im Jahr 2017 und betonte die Notwendigkeit, die Situation sorgfältig zu prüfen.

Demonstrationen und Unterstützung

Zusätzlich zu den politischen Diskussionen wird Bürgern die Gelegenheit gegeben, sich aktiv zu beteiligen. Am kommenden Sonntag können sie sich dem Votum des Evangelischen Kirchentages anschließen. Über 25 Städte in Deutschland, darunter Berlin, Halle, Bremen und München, sind Schauplatz von Veranstaltungen und Demonstrationen, die diese politische Bewegung unterstützen. In Essen ist ein Treffen für 14:00 Uhr in der Grünen Mitte, Rheinische Str. 24-55, angesetzt.

Bei den politischen Podien während des Kirchentags erhielt die Idee eines Verbots viel Zuspruch und Applaus. Verfassungsrechtler Christoph Gooss forderte die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens als Schutzmaßnahme für die Verfassung. Laut der gegenwärtigen Situation kann ein solches Verfahren nur von den Institutionen Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung initiiert werden, die endgültige Prüfung obliegt dem Bundesverfassungsgericht.

Verstärkung rechtsextremistischer Strömungen

Der Kontext für diese Diskussion ist alarmierend. Wie im Bericht des Bundesamtes für Verfassungsschutz beschrieben, ist das Personenpotenzial gewaltorientierter Rechtsextremisten in Deutschland auf ca. 14.500 angestiegen. Insgesamt gibt es laut den aktuellen Zahlen rund 40.600 Personen im rechtsextremistischen Spektrum, was einem Anstieg um 1.800 im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Diese Zunahme korreliert mit einem Anstieg der rechtsextremistischen Straftaten, die 2023 auf 25.660 Delikte angestiegen sind, ein Anstieg von 22,4 % im Vergleich zu 2022.

Insbesondere fremdenfeindliche Gewalt hat zugenommen, mit 933 gewalttätigen Taten im Jahr 2023, was ein Anstieg von 17,2 % bedeutet. Die erhöhten Anzahlen zeigen, dass die Themen Migration und Asyl an Brisanz gewinnen und verstärkt von rechtsextremen Gruppen instrumentalisiert werden. Die AfD hat bereits angekündigt, sich juristisch gegen ihre Einstufung als extremistisch zu wehren, was die politische Debatte weiter anheizt.

In Anbetracht der gegenwärtigen politischen Landschaft und der erdrückenden Belege für die Radikalisierung ist die Forderung nach einem Verbot der AfD nicht nur ein Schritt in Richtung einer klaren gesellschaftlichen Haltung, sondern auch ein Aufruf zur Verteidigung der demokratischen Werte in Deutschland.

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