Neues Gesetz zur Bioabfallverordnung: Strengere Kontrollen und hohe Strafen!
Am 1. Mai 2025 tritt eine neue Bioabfallverordnung in Kraft, die bundesweit strengere Regeln für die Biotonne einführt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Fremdstoffanteil im Biomüll auf maximal 1 Prozent zu begrenzen. Der Abfallzweckverband Werra-Meißner (AZV) ist proaktiv und erfüllt bereits die geforderten Kriterien, wie hna.de berichtet. Aktuell bewegt sich der Fremdstoffanteil im Werra-Meißner-Kreis bei etwa 2,25 Prozent, während der Kunststoffanteil rund 0,9 Prozent beträgt.
Dr. Philipp Kanzow, der stellvertretende Vorsitzende des Verbandsvorstands, betont die zentrale Rolle der Mülltrennung durch die Bürger. Um die Qualität des Biomülls zu sichern, werden Biotonnen automatisiert auf Störstoffe kontrolliert. Entspricht der Inhalt nicht den neuen Vorgaben, wird die Leerung der Tonne gestoppt. Bei anhaltenden Problemen können Haushalte eine gebührenpflichtige Sonderleerung als Restabfall beantragen. Diese neuen Anforderungen werden auch durch ein System ergänzt, das in einigen Kommunen bereits zum Einsatz kommt. So werden beispielsweise in Magdeburg Tonnen mit einem QR-Code-Aufkleber als kontaminiert gekennzeichnet.
Regeln für die Biotonne
Die neue Verordnung listet spezifische, verbotene Stoffe auf, die nicht in die Biotonne gehören. Dazu zählen:
- Asche
- Kerzenreste
- Tierexkremente
- Glas
- Lederreste
- Gummiartikel
- Keramik
- Medikamente
- Behandeltes Holz
- (Bio)Plastik-Verpackungen
- Hygieneartikel
Die zulässigen Inhalte enthalten frische Obstreste, Gemüse- und Pflanzenreste, Fleisch- und Fischreste sowie Milchprodukte und einige Küchenabfälle, wie z.B. gebrauchte Servietten und Zeitungspapier. Um den effektiven Betrieb der Biotonnen zu gewährleisten, sieht die Verordnung nicht nur die strenge Kontrollen vor, sondern auch empfindliche Bußgelder. Verstöße können mit Strafen von bis zu 2.500 Euro geahndet werden, was darauf abzielt, die Bürger für die richtige Mülltrennung zu sensibilisieren.
Folgen für die Entsorgung
Die verschärften Regeln bringen auch finanzielle Folgen für alle Abfallgebührenzahler mit sich. Fehlbefüllte Biotonnen werden in Zukunft nicht mehr geleert, was zusätzliche Entsorgungskosten für die Restmüllabfuhr verursacht. In der bisherigen Praxis können falsch befüllte Biotonnen zu umfangreichen Gebühren führen. Die zusätzlichen Kosten für Personal, Maschinen und Entsorgung verringern den finanziellen Spielraum der Kommunen und könnten auf die Bürger zurückfallen.
Insgesamt soll die neue Verordnung effizientere Recyclingprozesse fördern und die Menge des jährlich verlorenen Komposts reduzieren. Statistiken zeigen, dass durch richtige Mülltrennung bis zu 69.000 Menschen mehr mit Energie versorgt und 25.600 Tonnen CO2 eingespart werden könnten. Die angestrebte Reduzierung der Störstoffe wird nicht nur die Umwelt entlasten, sondern auch dazu beitragen, dass der Biomüll wieder sinnvoll genutzt werden kann.
Die Änderungen der Bioabfallverordnung sind Teil einer größeren Initiative zur Verbesserung des Recyclingprozesses und dazu, die Verbrennung von Biomüll aufgrund von Störstoffen zu minimieren. Aktuell liegt der Anteil an Störstoffen in vielen Kommunen bis zu 5 Prozent, was die Umsetzung dieser Maßnahmen dringend notwendig macht, wie brisant.de feststellt.
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