Schiffsunfall in Gelsenkirchen: Glück im Unglück! Nur Sachschaden!
Am Montagmorgen, dem 28. April 2025, kam es um 7.00 Uhr zu einem Schiffsunfall in der Schleuse in Gelsenkirchen. Ein Binnenschiff wollte in die Schleuse einfahren und schaltete dazu den Motor ab. Der Schiffsführer war jedoch nicht in der Lage, den Motor nach mehreren Versuchen wieder zu starten. Dies führte dazu, dass das manövrierunfähige Schiff auf das Heck eines wartenden Motorschiffs auffuhr. Mehrere Versuche eines Matrosen, das Schiff mit einer Leine zu stoppen, blieben erfolglos. Glücklicherweise blieben bei dem Zusammenstoß alle Beteiligten unverletzt.
Bei der Kollision entstand nur geringer Sachschaden an beiden Schiffen. Ein Tau des wartenden Schiffs brach und drückte gegen den Stoßbalken, was jedoch die Funktionsfähigkeit der Schleuse nicht beeinträchtigte. Express berichtet, dass die Schleuse nach dem Vorfall betriebsfähig blieb, und es gab auch keine Einschränkungen für die Schifffahrt.
Einsätze der Feuerwehr
<pIn einer anderen Region, am 27. Juni 2024, ereignete sich ein weiterer Schiffsunfall auf dem Rhein-Herne-Kanal. Ein Binnenschiff, das Getreide transportierte, drohte zu sinken, nachdem es mit einem unbekannten Gegenstand im Kanal kollidierte. Der Schiffsführer bemerkte, dass das Schiff nach vorne absackte, woraufhin die Feuerwehr Castrop-Rauxel zu einem Großeinsatz ausrückte.
Bei diesem Vorfall wurde die Feuerwehr alarmiert, um das Schiff mit Pumpen über Wasser zu halten. Ölschlingen wurden um das Schiff ausgelegt, um eine Kontamination des Wassers mit Schmierstoffen wie Öl oder Diesel zu verhindern. Taucher und Spezialkräfte wurden ebenfalls gerufen, um das entstandene Loch im Schiff zu untersuchen. Ein Taucher konnte erfolgreich eine Stahlplatte und ein Dichtkissen anbringen, um den Wassereintritt zu stoppen. Wie die Westfälische Allgemeine berichtet, dauerte der Einsatz bis zum späten Abend, bevor das Wasser aus dem Schiff gepumpt werden konnte.
Untersuchungen zu Schiffsunfällen
Die Vorfälle werfen auch ein Licht auf die Rolle der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchung (BSU). Diese Bundesoberbehörde, die zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr gehört, erfasst und untersucht weltweit alle Arten von Seeunfällen, die Schiffe unter deutscher Flagge betreffen. Ihr Ziel ist es, die Umstände und Ursachen solcher Unfälle zu ermitteln, um zukünftige Vorkommnisse zu verhindern und das Leben zu schützen.
Die BSU arbeitet unabhängig vom jeweiligen Flaggenstaat und ist sowohl in deutschen Hoheitsgewässern als auch in bestimmten Teilen der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone aktiv. Ihre Untersuchungen sind darauf ausgelegt, die Sicherheit auf den Gewässern zu erhöhen, ohne jedoch Schuld oder Haftung festzustellen.
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