E-Scooter-Raser in Hagen: Betrunken am Steuer und auf der Flucht!

In der Nacht auf Freitag, den 2. Mai 2025, wurde die Polizei in Hagen-Mitte auf einen 29-jährigen E-Scooter-Fahrer aufmerksam, der aufgrund seiner auffälligen Fahrweise einen gefährlichen Zustand darstellte. Es war gegen 3.00 Uhr, als die Beamten auf den Fahrer stießen, der schwankend an einer roten Ampel stand und mehrfach das Gleichgewicht verlor. Angesichts des offensichtlichen alkoholbedingten Zustands unternahm der Fahrer einen Fluchtversuch in Richtung Volme-Park, wurde jedoch kurz darauf von den Behörden gestoppt.

Ein Atemalkoholtest ergab einen alarmierenden Wert von fast 1,2 Promille. Der Fahrer wurde zur Polizeiwache gebracht, wo eine ärztliche Blutentnahme durchgeführt wurde. Dies geschah nicht ohne Vorgeschichte: Eine Stunde zuvor war der gleiche Fahrer bereits kontrolliert worden, und ihm war die Weiterfahrt untersagt worden. Infolge dieser Vorfälle leitete die Polizei mehrere Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr ein. Bis zur vollständigen Ausnüchterung ist es dem Fahrer untersagt, irgendwelche Fahrzeuge zu führen.

Rechtliche Grundlagen der Trunkenheit im Verkehr

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von E-Scootern sind klar definiert. Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen auch E-Scooter gehören, dürfen gemäß der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung (eKFV) Geschwindigkeiten zwischen 6 und 20 km/h erreichen. Die absolute Fahruntüchtigkeit für Fahrer solcher Fahrzeuge ist bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 ‰ festgelegt. Wird dieser Grenzwert überschritten, gilt der Fahrer als ungeeignet für das Führen von Kraftfahrzeugen, was durch § 69 Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) bestätigt wird.

In einem Vorfall aus dem Jahr 2024 wurde ein Fahrer mit einer BAK von 1,51 ‰ verurteilt und erhielt ein Fahrverbot, doch das Amtsgericht lehnte die Entziehung der Fahrerlaubnis ab. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein, wie die rechtlichen Ausführungen des Amtsgerichts, das die Gefährlichkeit der E-Scooter-Nutzung im Vergleich zu PKW als geringer einstufte, zur Diskussion standen. Über diese Umstände sollten Gerichte bei der Urteilsfindung entscheiden, auch wenn Obergerichte in der Regel strenger urteilen.

Verbindung zu ähnlichen Rechtsfällen

Ein weiteres Beispiel zur Thematik bietet ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig, das einen E-Scooter-Fahrer mit einer BAK von 1,83 Promille verurteilte. Hier wurde ein zwei Monate andauerndes Fahrverbot verhängt, während die Entziehung der Fahrerlaubnis abgelehnt wurde. Diese Entscheidung stützt sich auf die Bewertung, dass die psycho-physische Leistungsfähigkeit von E-Scooter-Fahrern mit der von Fahrradfahrern vergleichbar ist.

Die rechtlichen Grundlagen zur Bewertung von Trunkenheit im Verkehr erfordern eine umfassende Würdigung der Umstände. Es bleibt abzuwarten, inwieweit sich zukünftige Urteile zu den festgelegten Grenzwerten für E-Scooter-Fahrer weiterentwickeln werden. Das Bewusstsein für die Risiken des Fahrens unter Alkoholeinfluss ist jedoch unbestritten und wird auch in belehrenden Entscheidungen der Gerichte deutlich, die darauf abzielen, die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.

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