Neue Regeln für Passbilder in Kleve: Bürger müssen digital handeln!

Ab dem 2. Mai 2025 gelten in Kleve neue Regeln für die Beantragung von Ausweisdokumenten. Die Stadt hat beschlossen, dass entsprechende biometrische Passbilder nur noch über digitale Mittel übermittelt werden dürfen. Dies betrifft alle Ausweisdokumente, darunter Personalausweise, vorläufige Personalausweise, Reisepässe sowie vorläufige Reisepässe. Ausgedruckte biometrische Lichtbilder werden nicht mehr akzeptiert, was eine bedeutende Änderung für Antragsteller darstellt. Die digitale Übermittlung muss über zertifizierte Anbieter erfolgen, die lokal verfügbar sind, weswegen Fotostudios, Fachhändler und ausgewählte Drogeriemärkte in Kleve die notwendigen Dienste anbieten werden.

Bürgermeister Wolfgang Gebing hat erklärt, dass die Stadt auf die Installation von Foto-Automaten in Meldebehörden verzichtet, um keine Konkurrenz zu privatwirtschaftlichen Unternehmen zu schaffen. Diese Entscheidung soll lokale Dienstleister unterstützen, insbesondere in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Lage. Die neue Regelung ist Teil eines umfassenderen Gesetzes, das im Dezember 2020 beschlossen wurde. Ziel ist es, die Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen zu stärken.

Technische Grundlagen der neuen Anforderungen

Gemäß den Bestimmungen des am 11. Dezember 2020 eingeführten Gesetzes sind auch spezifische Sicherheitsmaßnahmen für die elektronische Übertragung der Lichtbilder an Behörden erforderlich. Diese Maßnahmen sind in der Technischen Richtlinie BSI TR-03170 festgelegt, die den sicheren Cloud-basierten Austausch von biometrischen Lichtbildern regelt. Ab dem 1. Mai 2025 müssen die Lichtbilder digital erstellt und an die zuständigen Behörden sicher übermittelt werden. Der bisherige Prozess zur Erstellung und Übermittlung bleibt bis zu diesem Termin jedoch unverändert.

Der Ausschluss von selbstständigen Fotografien durch Bürger ist eine weitere zentrale Änderung. Fotografen sind nun verpflichtet, ihre Lichtbilder über eine zertifizierte Cloudlösung zu übertragen. Das bedeutet, dass sie sich registrieren und ihre Identität nachweisen müssen. Diese Regelung sorgt dafür, dass Sicherheitsstandards erhöht und Manipulationen, wie sie durch die Technik des Morphing möglich sind, ausgeschlossen werden.

  • Wichtige Punkte zur neuen Regelung:
  • Ab 2. Mai 2025 ist nur noch digitale Übermittlung von Passbildern zulässig.
  • Die Übermittlung muss durch zertifizierte Anbieter erfolgen.
  • Zertifizierte Dienstleister sind in Kleve verfügbar (Fotostudios und Drogeriemärkte).
  • Die Stadt wird keine eigenen Foto-Automaten bereitstellen.

Das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Dokumentenwesen hat das Ziel, die Qualität der Passbilder zu erhöhen und die Integrität der Identitätsprüfung zu gewährleisten. Die vollständige Umsetzung dieser Regelungen trägt dazu bei, das Vertrauen in die Dokumentenausstellung zu stärken und potenziellen Missbrauch zu verhindern. Weitere Informationen zu den technischen Anforderungen und dem Zertifizierungsprozess sind auf der Webseite des BSI verfügbar.

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