Genehmigter Doppelhaushalt: Oberbergischer Kreis setzt auf finanzielle Stabilität!
Am 17. April 2025 hat der Oberbergische Kreis die Genehmigung für den Doppelhaushalt 2025/2026 erhalten. Diese Entscheidung wurde bereits am 14. Januar 2025 sowie am 24. Februar 2025 von der Bezirksregierung Köln getroffen. Diese Genehmigung ist ein wichtiger Schritt in der finanziellen Planung der Region, die zunehmend mit Herausforderungen konfrontiert ist.
Bei einem kürzlich stattgefundenen Treffen zwischen Daniel Lüngen von der Bezirksregierung Köln und Klaus Grootens, dem Kreisdirektor und Kämmerer des Oberbergischen Kreises, wurde die offizielle Haushaltsverfügung übergeben. Lüngen betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung einer kontinuierlichen Beratung und Unterstützung für Kreise und kreisfreie Städte, besonders in wirtschaftlich schwierigen Zeiten. Grootens hob den Wert des persönlichen Austauschs mit der Aufsichtsbehörde für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit hervor.
Finanzielle Herausforderungen in Köln
Parallel zu den Entwicklungen im Oberbergischen Kreis wurde der Stadt Köln die Genehmigung für ihren Haushaltsplan erteilt. Laut der Bezirksregierung gibt es keine rechtlichen Gründe für die Ablehnung der beantragten Genehmigungen oder die Anforderung eines Haushaltssicherungskonzepts. Dennoch wird die Stadt Köln aufgefordert, ihre Konsolidierungsanstrengungen zu intensivieren. Ziel dieser Aufforderung ist es, eine dauerhaft geordnete Haushaltswirtschaft und einen „echten“ Haushaltsausgleich gemäß § 75 Abs. 2 Satz 2 GO NRW zu erreichen.
Die Stadt Köln muss dabei laufend die Notwendigkeit ihrer Haushaltspositionen überprüfen und ist verpflichtet, über die Umsetzung der Konsolidierungspotentiale Bericht zu erstatten. Diese Reports betreffen sowohl die Jahres- als auch die Gesamtabschlüsse der Stadt. Der Genehmigungsbescheid erlaubt es der Stadt, ihre Haushaltssatzung für die Jahre 2025/2026 offentlig bekannt zu machen und in Kraft treten zu lassen.
Rechtsrahmen und Ausblick
Die kommunale Selbstverwaltung, garantiert durch Art. 28 Abs. 2 GG, spielt eine zentrale Rolle bei der Haushaltsaufstellung. Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) regelt ausdrücklich, wie die kommunalen Haushalte zu führen sind. Diese ordnet die Einhaltung von Haushaltszielen und -grundsätzen an, um die finanzielle Eigenverantwortung der Kommunen zu wahren. Ein ausgeglichener Haushalt ist hierbei nicht nur rechtlich erforderlich, sondern auch entscheidend für die Gestaltungsspielräume der kommunalen Selbstverwaltung.
Für die Kreishaushalte gilt, dass die Festsetzung der Kreisumlage durch die Bezirksregierung genehmigt werden muss, was durch die Kreisordnung NRW (KrO NRW) festgelegt ist. Im Kontext finanzieller Schwierigkeiten wurde das Haushaltssicherungskonzept (HSK) eingeführt, welches die Kommunen verpflichtet, innerhalb von maximal zehn Jahren einen Haushaltsausgleich zu erzielen. Bei Nichterfüllung der Konsolidierungsmaßnahmen wird der finanzielle Handlungsspielraum der Kommune stark eingeschränkt.
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