Schatzsuchersaison im Rhein-Sieg-Kreis: Genehmigung jetzt erforderlich!
Im Rhein-Sieg-Kreis startet mit dem Frühling die Saison der Schatzsucher. Am 18. April, dem Internationalen Denkmaltag, wurde darauf hingewiesen, dass Hobbyarchäologinnen und -archäologen eine Grabungserlaubnis benötigen, um mit Metallsonden auf Schatzsuche zu gehen. Dies ist eine gesetzliche Vorgabe, die in § 15 des Denkmalschutzgesetzes verankert ist. Wer sich für die Schatzsuche interessiert, sollte sich im Vorfeld an die Kreisverwaltung wenden, um die notwendige Genehmigung zu beantragen. Dies betont auch rhein-sieg-kreis.de.
Die Obere Denkmalbehörde des Kreises verfolgt mit diesen Regelungen das Ziel, die Kulturdenkmäler zu schützen und die Anforderungen an die Schatzsuche klar zu definieren. Brigitte Böker, Leiterin des Amtes für Schule, Bildung, Kultur und Sport, unterstreicht die Notwendigkeit einer Genehmigung für die Suche mit Metallsonden und auch für das Magnetangeln, das denselben Bestimmungen unterliegt.
Genehmigungsverfahren und Auflagen
Um eine Grabungserlaubnis zu erhalten, müssen Antragsteller einen schriftlichen Antrag bei der Außenstelle des Landschaftsverbandes in Overath einreichen und sich dort auch einem persönlichen Gespräch stellen. Im Antrag sollte ein Plan des Suchgebiets enthalten sein. Nach Genehmigung der Ache werden zudem die Unteren Denkmalbehörden in den betroffenen Städten informiert, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Das Mitführen der Genehmigung während der Schatzsuche ist verpflichtend. Bei Kontrollen müssen die Sondengänger diese vorzeigen. Zudem müssen Funde von besonderer wissenschaftlicher Bedeutung, auch zufällige Funde, dem zuständigen Landesamt gemeldet werden. Solche Funde werden Eigentum des Landes, und Finder können auch mit einer Belohnung rechnen, sofern ihre Nachforschungen erlaubten Charakter haben. Der Antrag auf eine Grabungserlaubnis kostet 75 Euro.
Schutz von beweglichem Kulturgut
Das Denkmalschutzgesetz schützt nicht nur die Orte der Grabungen, sondern auch das dort gefundene bewegliche Kulturgut. Laut kulturgutschutz-deutschland.de umfasst der Anwendungsbereich Objekte mit künstlerischer, wissenschaftlicher und geschichtlicher Bedeutung. In einigen Bundesländern sind auch volkskundliche oder städtebauliche Objekte geschützt. Das Sammeln und Suchen von Bodendenkmalen erfordert daher ein hohes Maß an Verantwortung und die Einhaltung von Schutzbestimmungen.
Die an den Genehmigungen beteiligten Behörden arbeiten eng mit Fachleuten zusammen, um ein hohes Schutzniveau für die Bodendenkmale zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass sowohl Hobby-Sondengänger als auch Interessierte an der Schatzsuche sich dieser rechtlichen Rahmenbedingungen bewusst sind, um die reiche Geschichte des Rhein-Sieg-Kreises zu bewahren.
Details | |
---|---|
Quellen |