Blitzer und Bußgelder: So wird Ihre Geschwindigkeit echt teuer!

Am 9. Mai 2025 führt der Blitzer-Service umfangreiche Geschwindigkeitsmessungen in der Region Trier sowie in Teilen von Luxemburg und dem Saarland durch. Laut lokalo.de sind die betroffenen Standorte auf den Straßen B41 in Weierbach und Niederbrombach, der L169 in Fohren-Linden sowie in Bernkastel-Kues. Darüber hinaus werden Tagsüber auch Geschwindigkeitskontrollen am Scheierbierg (N 16) in Luxemburg durchgeführt, während die Kontrollen am Nachmittag in Differdange auf der rue de Houssigny stattfinden. Abends geht es weiter in Luxemburg auf der avenue du X Septembre und in Wiltz auf der route d’Ettelbruck.

Im Saarland sind weitere Blitzer an den Autobahnen und Bundesstraßen angesetzt. Dazu zählen die BAB 8 zwischen Heusweiler und dem Autobahn-Dreieck Saarlouis, sowie die B 268 zwischen Nunkirchen und Lebach. Ebenfalls wird auf der B 51 zwischen der Landesgrenze zu Frankreich und Saarbrücken kontrolliert. Das Ordnungsamt Trier und verschiedene Polizeistationen haben darauf hingewiesen, dass an weiteren Orten mit zusätzlichen Kontrollen zu rechnen ist.

Bußgelder und Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitungen

Die gesetzlichen Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind in Deutschland sehr genau geregelt. Für innerörtliche Verstöße sind die Gebühren wie folgt:

  • Bis 10 km/h: 58,50 € – 0 Punkte
  • 11 – 15 km/h: 78,50 € – 0 Punkte
  • 16 – 20 km/h: 98,50 € – 0 Punkte
  • 21 – 25 km/h: 143,50 € – 1 Punkt
  • 26 – 30 km/h: 208,50 € – 1 Punkt (1 Monat Fahrverbot)
  • 31 – 40 km/h: 288,50 € – 2 Punkte (1 Monat Fahrverbot)
  • 41 – 50 km/h: 428,50 € – 2 Punkte (1 Monat Fahrverbot)
  • 51 – 60 km/h: 591,50 € – 2 Punkte (2 Monate Fahrverbot)
  • 61 – 70 km/h: 738,50 € – 2 Punkte (3 Monate Fahrverbot)
  • Über 70 km/h: 843,50 € – 2 Punkte (3 Monate Fahrverbot)

Für außerorts reduzierte Verstöße gelten etwas weniger strenge Regelungen, wenn man die Gebühren in Betracht zieht:

  • Bis 10 km/h: 48,50 € – 0 Punkte
  • 11 – 15 km/h: 68,50 € – 0 Punkte
  • 16 – 20 km/h: 88,50 € – 0 Punkte
  • 21 – 25 km/h: 128,50 € – 1 Punkt
  • 26 – 30 km/h: 178,50 € – 1 Punkt (1 Monat Fahrverbot)
  • 31 – 40 km/h: 228,50 € – 1 Punkt (1 Monat Fahrverbot)
  • 41 – 50 km/h: 348,50 € – 2 Punkte (1 Monat Fahrverbot)
  • 51 – 60 km/h: 508,50 € – 2 Punkte (1 Monat Fahrverbot)
  • 61 – 70 km/h: 633,50 € – 2 Punkte (2 Monate Fahrverbot)
  • Über 70 km/h: 738,50 € – 2 Punkte (3 Monate Fahrverbot)

Verjährung von Bußgeldern und Verkehrstraftaten

Dabei ist es wichtig, die Verjährungsfristen für Bußgelder zu beachten, die laut bussgeldkatalog.org in Deutschland in der Regel drei Monate ab dem Tag des Verstoßes betragen. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem die Behörde einen Anspruch geltend machen kann. Schlimmstenfalls kann die Zustellung eines Bußgeldbescheids bis zu sechs Monate in Anspruch nehmen.

Wenn es um ausländische Bußgelder geht, variieren die Verjährungsfristen je nach Land. Während in vielen Ländern diese Fristen kürzer sind, können einige wie Kroatien eine Verjährungsfrist von fünf Jahren haben. Innerhalb der EU können Bußgelder von mindestens 70 Euro auch in Deutschland eingetrieben werden. Ein Verkehrssünder könnte bei Wiedereinreise in ein Land, in dem ein Bußgeld noch nicht verjährt ist, festgesetzt werden.

Zusammenfassend ist es für Verkehrsteilnehmer von Vorteil, sich über die aktuellen Kontrollen und Regelungen im Klaren zu sein und die gesetzlichen Vorgaben zu beachten, um unnötige Strafen und Fahrverbote zu vermeiden. Dies gilt sowohl für Geschwindigkeitsmessungen im Inland als auch für mögliche Bußgelder aus dem Ausland.

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