Drogen am Steuer: E-Scooter-Fahrerin und Autofahrer in der Falle!
Am Donnerstag, den 24. April 2025, wurde die Polizei in Bernkastel-Kues auf einen 21-jährigen PKW-Fahrer aufmerksam, der während seiner Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein durchgeführter Test wies auf einen positiven Cannabis-Befund hin. Dies führte zur sofortigen Untersagung der Weiterfahrt und zur Entnahme einer Blutprobe. Der Fahrer muss nun mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie einem möglichen Fahrverbot rechnen, wie die Rhein-Zeitung berichtet.
Besonders brisant wird die Thematik des Drogenkonsums im Straßenverkehr durch einen weiteren Vorfall in der Nacht vom Samstag auf Sonntag, den 27. April 2025. Um 03:45 Uhr wurde eine 44-jährige Frau in Neumagen-Dhron auf ihrem E-Scooter kontrolliert. Auch sie zeigte Auffälligkeiten, die auf den Konsum von Betäubungsmitteln hindeuteten. Bei ihrer Befragung gab sie zu, kürzlich Marihuana und Amphetamin konsumiert zu haben. Ihre Weiterfahrt wurde ebenfalls untersagt, und es wurde eine Blutprobe entnommen. Auch sie muss mit einem Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren rechnen.
Rechtliche Konsequenzen
E-Scooter gewinnen in Deutschland zunehmend an Beliebtheit, insbesondere für kurze Strecken. Laut anwalt.de ist das Mindestalter für die Nutzung von E-Scootern 14 Jahre. Es sind keine speziellen Führerscheine erforderlich, aber die rechtlichen Konsequenzen für das Fahren unter Drogen sind gravierend. Wer unter dem Einfluss von Drogen wie Cannabis oder Amphetamin fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 24a Abs. 2 StVG und sieht sich einem Bußgeld von mindestens 500 Euro, einem Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkten im Fahreignungsregister gegenüber.
Darüber hinaus können Fahrererlaubnisbehörden eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, wenn der Fahrer beispielsweise harte Drogen konsumiert hat. Besondere Berücksichtigung findet hierbei, ob eine Person „auf frischer Tat ertappt“ wurde, was die Verteidigungsmöglichkeiten erheblich beeinflussen kann. Es wird dringend empfohlen, einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen, da die Aussage gegenüber der Polizei möglicherweise nachteilig sein kann.
Unfallstatistiken und Gefahren
Die Gefahren im Straßenverkehr, insbesondere im Zusammenhang mit E-Scootern und Drogenkonsum, sind nicht zu unterschätzen. Laut einem Bericht von bussgeldkatalog.org gab es im Jahr 2020 allein 1.150 Unfälle mit Personenschaden, in denen E-Scooter involviert waren. Eine häufige Unfallursache dabei ist das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Ein bemerkenswertes Urteil des OLG Zweibrücken hat weiter verdeutlicht, dass beim Fahren mit E-Scootern auch ein Fahrverbot verhängt werden kann, unabhängig von den Umständen des Einzelfalls. E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge und stellen somit insbesondere für Fahrer, die unter dem Einfluss von Drogen stehen, ein signifikantes Gefahrenpotential dar.
Zusammenfassend ist es entscheidend, die Gesetze und Vorschriften für das Fahren mit E-Scootern genau zu kennen: E-Scooter müssen versichert sein, das Fahren auf Gehwegen ist verboten, und es muss ein Handzeichen vor dem Abbiegen gegeben werden. Diese Regeln sind nicht nur wichtig für die Sicherheit der Fahrer selbst, sondern auch für die anderer Verkehrsteilnehmer.
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