Neue EU-Regelung: So werden Altkleider künftig verwertet!

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue EU-Richtlinie in Kraft, die eine verpflichtende Getrenntsammlung von Altkleidern vorsieht. Diese Regelung hat das Ziel, die Wiederverwendung und das Recycling von alten und kaputten Textilien erheblich zu steigern. Derzeit landen in der Europäischen Union nur etwa 1% der Kleider im Recycling, während der Großteil verbrannt wird, was erhebliche Umweltprobleme mit sich bringt.

Die EU-Richtlinie fordert, dass Textilien aller Art, einschließlich Bettwäsche, Gardinen und Handtücher, in Altkleidercontainern abgegeben werden. Die Produktion von Textilien ist ressourcenintensiv; für die Herstellung eines einzigen T-Shirts werden beispielsweise 2.700 Liter Süßwasser benötigt. Durchschnittlich kauft jede:r Europäer:in jährlich etwa 26 kg Textilien und wirft 11 kg davon weg. In der Region Trier wurden nur 1% der Alttextilien im Restmüll gefunden, im Rhein-Hunsrück-Kreis waren es lediglich 2%.

Vorgaben und Auswirkungen der neuen Regelung

Die neue Regelung lässt keinen Unterschied zwischen tragbarer und untragbarer Kleidung zu. Es wird empfohlen, verschmutzte Kleidungsstücke in Säcken in die Sammelcontainer zu werfen. Die kommunalen Abfallentsorger sind verpflichtet, die Textilabfälle getrennt zu sammeln und entsprechende Angebote zur Verfügung zu stellen. Diese Vorschriften zielen darauf ab, eine Verbesserung der Kreislaufwirtschaft und des Umweltschutzes zu erreichen.

Die Entsorgungsunternehmen stehen vor Herausforderungen, da die Qualität der gesammelten Alttextilien sinkt, was das Recycling erschwert. Während extrem minderwertige Textilien, die nur als Dämmstoffe oder Putzlappen weiterverwendet werden können, im Abfall landen, wird ein Anstieg der Müllgebühren befürchtet, wenn gemeinnützige Sammler vollständig aus dem Geschäft aussteigen sollten. Die neuen Regelungen könnten auch zu möglichen Bußgeldern führen, wenn Altkleider weiterhin im Restmüll entsorgt werden. Die öffentliche Debatte um nachhaltige Alternativen, wie etwa Kleidertauschpartys und Second-Hand-Läden, wird durch diese Veränderungen ebenfalls angestoßen.

Für die künftige Handhabung von Altkleidern und Textilabfällen möchten die kommunalen Entsorger die Situation genau beobachten, bevor sie eigene Entsorgungskapazitäten aufbauen. Zudem ist es aus ihrer Sicht unklar, wie die neuen Gesetze kontrolliert werden sollen und welche Auswirkungen dies auf die Wirtschaftlichkeit der Textilverwertung haben könnte.

Weitere Informationen zu dieser weitreichenden Richtlinie sind auch in einem Bericht von rbb24 zu finden, der die Implikationen der neuen Regelung und den Stand der Textilwirtschaft beleuchtet.

Details
Quellen