Blitzer auf A 61: Ungenauigkeiten bei Geschwindigkeitsmessungen entdeckt!

Am 30. April 2025 wurde auf der Autobahn A 61, in Fahrtrichtung Koblenz, bei Kilometer 34,0, kurz vor der Abfahrt Waldlaubersheim, eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. An dieser Stelle gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Strecke verläuft durch leicht hügeliges Gelände, flankiert von Weinbergen und landwirtschaftlichen Flächen, was den Eindruck einer entspannten Fahrt verstärkt. Doch genau hier, nach einer längeren Abfahrt und vor einer leichten Kurve, die die Sicht einschränkt, versteckt sich ein Blitzer.

Laut anwalt.de übersehen viele Fahrer in dieser Situation die Geschwindigkeitsbegrenzung, besonders nach zähflüssigem Verkehr oder nachdem sie an Baustellen vorbei gefahren sind. Die Messstelle nutzt die Geräte PoliScan Speed M1 HP von Vitronic und Einseitensensor ES 8.0 von ESO zur Geschwindigkeitsmessung. Diese Geräte haben in der Vergangenheit ihre eigenen Herausforderungen und Fragestellungen hinsichtlich der korrekten Messung hervorgebracht.

Technik der Geschwindigkeitsmessung

Das PoliScan Speed M1 HP wird zur mobilen Geschwindigkeitsmessung eingesetzt und ist dafür bekannt, mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zu erfassen. Diese Technik kann jedoch zu Überlagerungen führen, insbesondere wenn Fahrzeuge dicht auffahren. Laut bussgeld-info.de misst das Gerät die Geschwindigkeit mittels Laser und kann sowohl im Auto als auch auf einem Stativ am Straßenrand verwendet werden. Das Auto ist in der Lage, ungültige Messungen selbst zu löschen und erzielt in der Regel eine hohe Genauigkeit. Dennoch können verschiedene Faktoren wie Unebenheiten, wechselnde Lichtverhältnisse und Seitenwind die Ergebnisse beeinflussen.

Im Gegensatz dazu funktioniert der Einseitensensor ES 8.0, indem er die Zeit misst, die ein Fahrzeug benötigt, um eine bestimmte Strecke zu durchfahren. Diese Technik kann jedoch anfällig für Ungenauigkeiten sein, insbesondere bei größeren Fahrzeugtypen wie Transportern und SUVs. Ein etwaiger Messfehler könnte die rechtlichen Konsequenzen für die betroffenen Fahrer erheblich beeinflussen.

Rechtsfragen und Möglichkeiten für Betroffene

Dr. Maik Bunzel, ein Fachanwalt für Verkehrsrecht, beschäftigt sich speziell mit der Anfechtung von fehlerhaften Verkehrsüberwachungen. Er hebt hervor, dass die Einhaltung von Wartungs- und Eichvorgaben entscheidend ist, um die rechtliche Verwertbarkeit der Messungen sicherzustellen. Unvollständige Protokolle oder verspätete Eichungen können ein Grund für die Anfechtbarkeit von Bußgeldbescheiden sein. Betroffene sollten sich im Fall eines Bußgeldbescheids immer anwaltlichen Rat einholen, um die Möglichkeit eines Einspruchs zu evaluieren.

Laut ADAC haben betroffene Fahrer ein Einsichtsrecht in die Messdaten. Behörden sind verpflichtet, die vorhandenen Daten auf Antrag herauszugeben. Dies gilt auch für die Rohmessdaten der Geräte, jedoch stellt sich oft die Frage, ob die Messungen fair und nachprüfbar sind. Es ist wichtig zu beachten, dass es keine Pflicht gibt, ausschließlich Geräte zu verwenden, die Daten speichern, was die Überprüfbarkeit in manchen Fällen einschränken kann.

Schließlich versichert Dr. Bunzel, dass die verkehrsrechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten für eine anwaltliche Vertretung und Gutachten übernimmt, was für viele betroffene Verkehrsteilnehmer eine wesentliche Unterstützung sein kann.

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