Impfgeschädigte klagen: Der lange Weg zur Gerechtigkeit in Rheinland-Pfalz!

In Deutschland sind mehr als 65 Millionen Menschen mindestens einmal gegen das Coronavirus geimpft worden, was zu einer steigenden Anzahl von Berichten über gesundheitliche Probleme nach impfungen geführt hat. Diese Situation hat zu einer Welle von Klagen gegen die Hersteller von Impfstoffen geführt. Insbesondere in Rheinland-Pfalz sind derzeit 80 Klagen anhängig, wobei 45 Verfahren noch laufen. Das hat nicht nur rechtliche, sondern auch gesundheitliche und gesellschaftliche Implikationen.

Ein Beispiel ist der Fall von Stefan Jeremias, einem 59-jährigen Former aus Bad Marienberg. Nach seiner dritten Corona-Impfung im Juli 2022 mit einem Impfstoff von Moderna erlitt er Schwindel, Herzrasen und Sehstörungen. Aufgrund dieser Beschwerden kann er nicht mehr in seiner gelernten Berufung arbeiten und ist dauerhaft krankgeschrieben. Jeremias hat bereits rund 30.000 Euro für nicht von der Krankenkasse gedeckte Behandlungen aufgebracht und klagt vor dem Landgericht Koblenz auf 270.000 Euro Schadenersatz sowie Schmerzensgeld.

Rechtslage und Hürden bei Klagen

Die rechtlichen Hürden für die Kläger sind hoch. Nur in 10 von etwa 900 Fällen, die von Anwalt Joachim Cäsar-Preller bearbeitet werden, konnten bisher Beweise für die Verbindung zwischen der Impfung und den gesundheitlichen Schäden erbracht werden, alle anderen Klagen sind noch anhängig. Juristen bezweifeln daher den Erfolg der Klagen, da die Betroffenen nachweisen müssen, dass ihre gesundheitlichen Probleme tatsächlich durch die Impfung verursacht wurden. In 36 Fällen in Rheinland-Pfalz wurden Klagen abgewiesen, da der Nachweis der Impfung als alleinige Ursache nicht erbracht werden konnte.

Deutschlandweit wurde noch kein Urteil gegen einen Impfstoffhersteller wegen Impfschäden gefällt. Zudem betreffen die Klagen nicht nur COVID-19-Impfstoffe, sondern auch andere wie AstraZeneca. Betroffene klagen häufig über unzureichende Informationen zu Nebenwirkungen.

Politische und gesellschaftliche Implikationen

Gesundheitsstörungen, die im Zusammenhang mit Impfungen beobachtet werden, reichen von milden Nebenwirkungen wie Müdigkeit bis hin zu schweren Komplikationen. In Hessen etwa läuft ein Prozess gegen BioNTech, in dem eine Klägerin 150.000 Euro Entschädigung wegen eines angeblichen Herzschadens und Konzentrationsstörungen fordert. Diese Verfahren werfen nicht nur rechtliche, sondern auch ethische Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Verantwortung der Impfstoffhersteller und der politischen Entscheidungsträger.

Rund 721 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens wurden in Rheinland-Pfalz eingereicht, von denen lediglich 17 positiv entschieden wurden. Diese niedrige Anerkennungsquote spiegelt die allgemeinen Schwierigkeiten wider, die Kläger haben, ihre Ansprüche zu untermauern. Über 90% der Anträge auf staatliche Entschädigung werden abgelehnt, was zu einer immer größer werdenden Unzufriedenheit bei den Betroffenen führt.

Die hohen Gewinne der Impfstoffhersteller stehen in krassem Gegensatz zu den Risiken, die diese für die Kläger darstellen. Das Risiko für die Impfstoffhersteller ist durch staatliche Absicherungen stark begrenzt, was zu einer ungleichen Machtverteilung im Rechtsstreit führt. Anwalt Cäsar-Preller hat gefordert, dass die Hersteller in Vergleichsverhandlungen eintreten, um Lösungen für die Impfgeschädigten zu finden. Diese Forderung ist Teil einer breiteren Diskussion über die Verantwortung und Haftung in der Impfstoffproduktion und der damit verbundenen Risiken.

Die Hoffnung der Kläger wie Jeremias ist, dass mit den bevorstehenden Verhandlungen, etwa im Fall von Jeremias am 8. Mai, endlich ein gerechter Ausgleich für die erlittenen Schäden gefunden werden kann.

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