Elternzeit für Bürgermeister in Rheinland-Pfalz: Warum es nicht klappt!

In Rheinland-Pfalz haben Bürgermeister derzeit keine Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen, was zu einer besonderen Situation führt. Bundesweit beobachten Experten, dass diese Regelung potenziell Auswirkungen auf die Gleichstellung und die Bewerbung von Frauen für solche Ämter haben könnte. SWR berichtet, dass Bürgermeister wie Lukas Hartmann aus Landau und Stefanie Seiler aus Speyer nach der Geburt ihrer Kinder ihren Urlaub in Anspruch nahmen. Hartmann brachte sein Baby sogar mit zur Arbeit, während Seiler ihr Kind nach der gesetzlichen Mutterschutzfrist mit zur Arbeit nahm.

Verwaltungswissenschaftlerin Constanze Janda weist darauf hin, dass die aktuellen beamtenrechtlichen Verordnungen in Rheinland-Pfalz eine Elternzeit für kommunale Wahlbeamte nicht vorsehen. Ihre Analyse zeigt, dass eine gesetzliche Grundlage fehlt, um diese Praxis zu ändern, wohingegen in anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg Bürgermeister durchaus Elternzeit beantragen können.

Fehlende Rechtsgrundlage in Rheinland-Pfalz

Die Lage ist klar: Bürgermeister in Rheinland-Pfalz können lediglich Urlaub nehmen oder ihre Kinder mit zur Arbeit bringen, was die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erschwert. Janda merkt an, dass das Fehlen von Optionen in der Elternzeit möglicherweise Frauen davon abhalten könnte, sich um diese Ämter zu bewerben. Sie schlägt vor, die Einführung kürzerer oder Teilzeit-Elternzeiten in Betracht zu ziehen, um eine größere Akzeptanz und Teilhabe zu fördern.

Für Beamte in Rheinland-Pfalz ist es generell möglich, Elternzeit nach den Mutterschutzfristen zu beantragen. Gemäß Informationen von LFF Rheinland-Pfalz erfolgt die Beantragung der Elternzeit bei der jeweiligen Dienststelle, die über Fristen und Bestimmungen des Elternzeitgesetzes informiert.

Elternzeit und Elterngeld

Wichtig ist auch, dass während der Elternzeit kein Anspruch auf laufende Bezüge besteht. Beamte müssen ihr Einkommen durch Bezügemitteilungen an der zuständigen Elterngeldstelle nachweisen. In einem System, wo Lehrer zum Beispiel nicht automatisch verbeamtet werden, gibt es in anderen Bundesländern unterschiedliche Rahmenbedingungen, die sich auf die Elternzeit und das Elterngeld auswirken können.

Die unzureichende Regelung für Bürgermeister spiegelt ein weitaus größeres Problem innerhalb des öffentlichen Dienstes wider. Es gibt einen klaren Bedarf an Reformen, um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in kommunalen Ämtern zu verbessern. Einfach-Elterngeld.de zeigt in diesem Zusammenhang, dass gut getaktete Planung und Beratung essenziell sind, um Elternzeit möglichst effektiv zu gestalten.

Die aktuelle Situation erfordert ein Umdenken: Wenn Frauen in politische Führungspositionen aufsteigen sollen, müssen flexible Arbeitsmodelle geschaffen werden, die die Bedürfnisse der Familien berücksichtigen.

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