Kaninchen-Schock im Westerwald: Wer setzte die Tiere aus?
Vier weiße Zwergkaninchen wurden am Freitag, dem 25. April, an der L306 zwischen Marienrachdorf und Marienhausen entdeckt. Der Vorfall wurde von Passanten gemeldet, die die Tiere an einem Waldweg fanden. Das Veterinäramt des Westerwaldkreises ist in die Ermittlungen eingeschaltet und bittet um Mithilfe, um zu klären, wie die Kaninchen an diesen abgelegenen Ort gelangten. Die Mitarbeiter des Tierheims Ransbach-Baumbach konnten die Tiere einfangen und in Sicherheit bringen Rhein-Zeitung.
Die Entdeckung der Kaninchen wirft Fragen auf, da es sich um domestizierte Tiere handelt, die in freier Wildbahn nicht vorkommen. Das deutet stark auf ein Aussetzen hin, was als Verstoß gegen das Tierschutzgesetz gilt. In diesem Zusammenhang hat die Tierrechtsorganisation PETA eine Belohnung von 500 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Identifizierung der verantwortlichen Person(en) führen können Blick Aktuell.
Tierschutzgesetz und mögliche Konsequenzen
Das Tierschutzgesetz (§ 3 TierSchG) verbietet das Aussetzen von Haustieren. Dies könnte nicht nur als Tierquälerei (§ 17 TierSchG) eingestuft werden, sondern im schlimmsten Fall auch zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren führen. Das Veterinäramt betont, dass es sich um einen ernsten Fall handelt, der weiter verfolgt werden sollte. Hinweise können anonym bei der Polizei, dem Veterinäramt oder direkt bei PETA gemeldet werden.
Die örtlichen Behörden sind verpflichtet, regelmäßig Kontrollen durchzuführen, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften im Umgang mit Tieren beachtet werden. Dies umfasst insbesondere Einrichtungen, in denen Tiere gehalten oder verwendet werden Gesetze im Internet.
Die Situation rund um die ausgesetzten Zwergkaninchen ist ein trauriges Beispiel dafür, wie Haustiere fälschlicherweise als ungewollt betrachtet und in der Natur zurückgelassen werden. Die Behörden hoffen auf zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, um diesen Fall aufzuklären und zukünftige Tierschutzverletzungen zu verhindern.
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