Neues Namensrecht in Hessen: Hohe Nachfrage seit Inkrafttreten!
Am 1. Mai 2025 trat eine umfassende Reform des deutschen Ehenamens- und Geburtsnamensrechts sowie des Internationalen Namensrechts in Hessen in Kraft. Laut hessenschau.de haben diese Reformen zu einer erheblichen Erhöhung der Wahlfreiheit für Namensänderungen geführt. Der hessische Standesbeamte Frank Müsken berichtete von einem Anstieg der Anfragen, wobei allein am ersten Tag nach Inkrafttreten bereits knapp 20 Anfragen in Kassel eingingen – eine Zahl, die normalerweise zwei Monate benötigen würde, um erreicht zu werden.
Das neue Namensrecht erlaubt es Ehepartnern, einen gemeinsamen Doppelnamen zu führen, wahlweise mit oder ohne Bindestrich. Doppelnamen dürfen jedoch nicht aus mehr als zwei Teilen bestehen und es sind keine Namensketten zulässig. Ein Beispiel könnte das Ehepaar Lisa Becker und Lukas Schmidt sein, das den Doppelnamen Becker-Schmidt wählen kann. Auch Kinder, die aus dieser Ehe geboren werden, erhalten automatisch den Ehenamen. Doch eine verschmelzende Namensgebung, wie die Kombination von zwei Nachnamen zu einem neuen, etwa Schulz und Müller zu Schüller, ist nicht möglich.
Internationale Aspekte und Regeln für Binationale Familien
Die Reform bringt auch für binationale Familien neue Wahlmöglichkeiten. Für Eheschließungen und Geburten, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen stattfanden, gelten die vorherigen Gesetze. Ab dem 1. Mai 2025 können jedoch auch internationale Aspekte berücksichtigt werden. So wird die Namensführung jetzt nach dem Recht des Landes des gewöhnlichen Aufenthalts bestimmt. Beispielsweise können Deutsche im Ausland durch eine Rechtswahlerklärung deutsches Namensrecht wählen. Ein Beispiel hierfür ist das Ehepaar Lisa Becker und Marek Kowalski in Polen, die den Doppelnamen Becker-Kowalska wählen können, ohne eine vorherige Erklärung abzugeben.
Für im Ausland geborene deutsche Kinder gilt, dass ihr Geburtsname nach dem Recht des jeweiligen Landes bestimmt wird. Der Name, der in der ausländischen Geburtsurkunde aufgeführt ist, hat in der Regel auch Gültigkeit in Deutschland. Zudem können Eltern durch eine Rechtswahl den Geburtsnamen des Kindes nach deutschen Regelungen bestimmen. Dies gilt auch für komplexere Fälle, die eine beglaubigte Erklärung in der zuständigen deutschen Auslandsvertretung erfordern.
Praktische Auswirkungen der Reform
Die neue Wahlfreiheit hat nicht nur rechtliche, sondern auch praktische Auswirkungen. Änderungen im Namensrecht können die Erneuerung von Personalausweisen, Reisepässen und Führerscheinen nach sich ziehen, was einen zusätzlichen administrativen Aufwand bedeutet. Frank Müsken wies darauf hin, dass diese Neuerungen das Namensrecht zwar liberaler, aber auch komplexer gemacht haben.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Reform des deutschen Namensrechts sowohl für deutsche als auch für binationale Familien weitreichende Neuregelungen mit sich bringt. In Anbetracht der steigenden Anfragen scheint das Interesse an den neuen Regelungen in der Bevölkerung bereits jetzt erheblich zu sein, was auf einen Wandel im gesellschaftlichen Umgang mit Namen hinweist. Weitere Informationen zu diesen Regelungen und ihren individuellen Auswirkungen sind auf der Webseite des Auswärtigen Amtes erhältlich, das detaillierte Informationen zur neuen Gesetzgebung und deren Anwendung bereitstellt hier.
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