Rheinland-Pfalz hebt Sargpflicht auf: Revolution im Bestattungsrecht!
Rheinland-Pfalz steht vor einer umfassenden Modernisierung seines Bestattungsrechts. Am Dienstag wird das Kabinett in Mainz über die neue Gesetzesnovelle beraten, die eine Vielzahl an Neuerungen bringen soll. Diese sollen den Bürgern eine größere Wahlfreiheit bei der Bestattung ihrer Angehörigen ermöglichen. Ziel ist es, Tuch- und Seebestattungen sowie Diamantbestattungen zu legalisieren und die Regeln für Bestattungen grundlegend zu reformieren. Der bisherige Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Seebestattung künftig auch in den Flüssen Rhein, Mosel, Lahn und Saar erlaubt ist.
Besonders hervorzuheben ist die geplante Aufhebung der Sargpflicht auf Friedhöfen. Diese Entscheidung würde es ermöglichen, Tuchbestattungen ohne religiöse Voraussetzungen durchzuführen und könnte somit auf die Bedürfnisse verschiedener Personengruppen eingehen. In diesem Zusammenhang wird auch die Diamantbestattung angesprochen, bei der aus der Asche eines Verstorbenen ein synthetischer Diamant hergestellt werden kann. Diese innovative Bestattungsform soll künftig in der Schweiz möglich sein, wo das Verfahren bereits etabliert ist. Der Entwurf der Novelle wurde bereits im Dezember 2024 vom Kabinett gebilligt und wird voraussichtlich im Frühjahr 2025 im Landtag behandelt, sofern die Beratungen erfolgreich verlaufen.
Einfühlsame Regelungen für Eltern und Soldaten
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Novelle ist die Berücksichtigung der Bestattung von „Sternenkindern“, also Kindern, die vor, während oder kurz nach der Geburt gestorben sind. Gesundheitsminister Clemens Hoch hat betont, wie wichtig ein Trauerort für die Eltern ist, um gemeinsam mit ihren verstorbenen Kindern in der Trauer einen Ort zu finden. Diese Sensibilität zeigt sich auch in der geplanten Regelung, dass Soldaten, die im Auslandseinsatz gefallen sind, ein dauerhaftes Ruherecht für Bundeswehrehrengräber erhalten sollen.
Hierbei sollen die Kosten für Grabnutzung und -pflege übernommen werden, wenn diese nicht von der Bundeswehr getragen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Angehörigen der im Dienst gefallenen Soldaten Respekt und Unterstützung zu bieten.
Flexibilisierung des Bestattungsrechts
Die geplanten Änderungen im Bestattungsrecht streben eine Flexibilisierung der Bestattungsformen an. Dazu gehört die Zulassung von seebestattungen und die Ausbringung der Asche außerhalb von Friedhöfen. Die Urnenaushändigung an Privatpersonen sowie die Möglichkeit, die Asche zu teilen, ohne eine Beisetzungsverpflichtung einzugehen, sollen die individuelle Trauerbewältigung erleichtern. Diese Maßnahmen dienen unter anderem der Vermeidung von „Bestattungstourismus“ ins benachbarte Ausland.
Darüber hinaus wird die Gesetzesnovellierung auch gravierende Änderungen im Leichenschauwesen mit sich bringen. Eine Obduktionspflicht für Kinder bis zum 6. Lebensjahr wird eingeführt, wenn die Todesursache unklar ist. Diese Maßnahme soll helfen, Tötungsdelikte besser aufzuklären, und wird nicht als Verstoß gegen den postmortalen Würdeschutz gewertet.
Insgesamt wird die Novelle des Bestattungsgesetzes in Rheinland-Pfalz als ein bedeutender Schritt hin zu einem modernen und intuitiven Bestattungsrecht angesehen. Die Herausforderungen der vergangenen Jahrzehnte, die im Kontext des Bestattungsrechts entstanden sind, erfordern dringend eine Anpassung an die aktuellen gesellschaftlichen Bedürfnisse. Daher bietet die bevorstehende Reform die Möglichkeit, die Bestattungskultur in Rheinland-Pfalz nachhaltig zu verbessern. borkenerzeitung.de berichtet, dass der Entwurf mehrere Landtagsausschüsse beschäftigen wird, bevor er verabschiedet werden kann. Zusätzlich wird auf den neuen Ansatz verwiesen, der die Grundsätze wie die Bestattungspflicht, die aus dem Mittelalter stammt, in einen modernen Kontext setzt. mwg.rlp.de beschreibt, dass diese Reformen erforderlich sind, um den gestiegenen Anforderungen der Gesellschaft gerecht zu werden, während auch die notwendige Sensibilität für individuelle Verluste berücksichtigt wird.
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