Gerechte Flüchtlingsverteilung: Main-Kinzig-Kreis schlägt Alarm!

Am 25. April 2025 fiel ein richtungsweisendes Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, das den Normenkontrollantrag des Main-Kinzig-Kreises abwies. Dieser Antrag zielte darauf ab, die hessische „Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung“ anzufechten. Der Gerichtshof stellte fest, dass die gesetzliche Antragsfrist nicht neu ausgelöst wurde, wodurch der Kreis die Verlängerung nicht anfechten konnte. Diese Entscheidung wird von vielen als ein schwerer Rückschlag für den Main-Kinzig-Kreis angesehen, der sich seit geraumer Zeit für eine gerechtere Verteilung von Flüchtlingen in Hessen einsetzt. Fuldaer Zeitung berichtet über die Hintergründe und die Reaktionen auf diese Entscheidung.

Die „Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung“ der hessischen Landesregierung wurde bereits im Dezember 2022 verlängert, jedoch blieb deren Inhalt unverändert. Dies kritisierte der Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Thorsten Stolz, energisch. Er bemängelte, dass das Land Hessen auf die veränderten Fluchtbewegungen, insbesondere infolge des Ukraine-Kriegs, nicht angemessen reagiert hat. Trotz mehrfacher politischer Bemühungen um eine faire Lösung wurde der Main-Kinzig-Kreis in seiner Forderung nach einer Überarbeitung der Verordnung nicht erhört.

Ungleichheit bei der Flüchtlingsverteilung

Der Main-Kinzig-Kreis, der rund 430.000 Einwohner zählt, sieht sich einer ungleichen Verteilung von geflüchteten Menschen gegenüber. Während er verpflichtet ist, 8,5 Prozent der im Land Hessen ankommenden Flüchtlinge aufzunehmen, sind kleinere Landkreise lediglich für 1 Prozent verantwortlich. Diese Diskrepanz führt zu einer Überbelastung der kommunalen Finanzhaushalte, was von Landrat Stolz und dem Ersten Kreisbeigeordneten Andreas Hofmann vehement angeprangert wird.

Obwohl das Gericht den Normenkontrollantrag aus formalen Gründen abgelehnt hat, äußerte es Verständnis für die Kritik des Main-Kinzig-Kreises an der aktuellen Verteilungspraxis. Der Gerichtshof empfiehlt eine gütliche Einigung zwischen den Kommunen und der Landesregierung, um die bestehenden Spannungen und Ungleichgewichte zu adressieren.

Ein (un)gewisser Ausblick

Die Entscheidung des Gerichts kann als Erfolg für den Main-Kinzig-Kreis gewertet werden, da sie eine gewisse Gesprächsbereitschaft der Landesregierung signalisiert. Bislang wurden jedoch nur unverbindliche Ankündigungen zur Überarbeitung der Verordnung gemacht. Der Diskurs über eine gerechtere Verteilung von Flüchtlingen im Land Hessen ist damit neu entfacht.

Die Themen Flüchtlingsverteilung und kommunale Finanzierung werden wohl auch zukünftig auf der politischen Agenda des Main-Kinzig-Kreises stehen. Der Druck auf die Landesregierung, auf die berechtigten Anliegen der Kommunen einzugehen, wächst.

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