Biber zurück in Offenbach: Naturschutz als ökologisches Wunder!
Im Offenbacher Stadtgebiet hat sich der Biber (Castor fiber) erfolgreich angesiedelt, und die Population hat bereits mehrere Reviere etabliert. Diese Rückkehr ist insbesondere bemerkenswert, da das Tier im 16. Jahrhundert in Hessen ausgerottet wurde und vor rund 40 Jahren im Spessart wieder ausgewildert wurde. Die aktuelle Ausbreitung des Bibers in urbanen Regionen zeigt die Fähigkeit dieser Art, sich an veränderte Lebensräume anzupassen und neue Ökosysteme zu schaffen, die für viele andere Arten von Vorteil sind.
Das Amt für Umwelt und Klima in Offenbach spielt eine entscheidende Rolle bei der Begleitung dieser Rückkehr. Es fördert einen verantwortungsvollen Umgang mit der geschützten Tierart, die als ökologische Schlüsselart gilt. Biberdämme haben eine wichtige Funktion: Sie schaffen Sekundärbiotope, die zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bieten. Dies ist besonders relevant in Zeiten der Klimakrise, wie der WWF betont, da der Biber durch seine Stautätigkeiten hilft, die Artenvielfalt zu erhöhen und die Regeneration von Fließgewässern zu fördern.
Die Rolle des Bibers in Ökosystemen
Die durch Biberdämme entstehenden Flachwasserzonen und Feuchtbiotope sind besonders vorteilhaft für Amphibienarten wie Frösche, Molche und Kröten. Diese Lebensräume bieten Schutz und Fortpflanzungsmöglichkeiten, die in anderen, dichten urbanen Gebieten oft fehlen. Darüber hinaus trägt der Biber zur Klimaanpassung bei, indem er die Fließgewässer reguliert, Wasser in der Landschaft zurückhält und somit die Grundwasserstände stabilisiert.
Die Stadtverwaltung Offenbach beobachtet die Entwicklung an der Bieber und kommuniziert aktiv mit dem Biberberater des Landes Hessen, ehrenamtlichen Bibermanagern, sowie den betroffenen Landwirten und Infrastruktureigentümern. Auch die kommunale Arbeitsgemeinschaft (KAG) Rodau-Bieber, zu der mehrere Städte wie Dietzenbach, Dreieich, Heusenstamm, Mühlheim, Obertshausen, Offenbach, Rödermark und Rodgau gehören, hat im Dezember 2024 ein Schreiben an das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt gesendet. Darin wird die Ansiedlung des Bibers begrüßt und auf Lösungsansätze für den Umgang mit dieser Tierart in dicht besiedelten Regionen hingewiesen.
Gesetzliche Rahmenbedingungen und Schutzmaßnahmen
Das Amt für Umwelt und Klima hat klargestellt, dass sowohl der Biber als auch seine Dämme und Bauten gesetzlich geschützt sind. Es ist verboten, die Tiere zu stören oder ihre Lebensstätten zu beschädigen. Eingriffe zur vermeintlichen „Hilfe“ für den Biber sind nicht erlaubt, da diese Tiere in der Regel allein zurechtkommen. Die Zerstörung eines Biberdamms ist nicht nur ein Verstoß gegen das Naturschutzrecht, sondern kann auch unkontrollierte Flutwellen auslösen, die ernsthafte Schäden verursachen können.
Maßnahmen im Umfeld von Biberrevieren müssen stets in Abstimmung mit den zuständigen Behörden erfolgen, um den Schutz dieser wichtigen Art zu gewährleisten und Konflikte mit der landwirtschaftlichen Nutzung zu minimieren. Die Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, den ehrenamtlichen Bibermanagern und den Landwirten ist daher unerlässlich, um eine nachhaltige Koexistenz zu fördern.
Die Rückkehr des Bibers nach Offenbach ist ein positives Beispiel für erfolgreiche Naturschutzmaßnahmen. Die Stadt hat die Möglichkeit, von dieser Schlüsselart nicht nur ökologisch, sondern auch kulturell zu profitieren. Die Bürger sind eingeladen, sich über die Entwicklungen rund um den Biber zu informieren und aktiv an dessen Schutz mitzuwirken.
Für weitere Details zur Bedeutung des Bibers in der heutigen Zeit und seine Rolle im Ökosystem können interessierte Leser auf die WWF Webseite zugreifen.
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