Die ePA kommt: Revolution im Gesundheitswesen oder Datenrisiko?

Ab dem 29. April 2025 steht die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland allen gesetzlich versicherten Bürgern zur Verfügung. Dies wurde in einem Vortrag beim VdK in Bad Nauheim bekannt gegeben, wo etwa 50 Zuhörende mehr über die Funktionen und Vorteile der ePA erfuhren. Referentin war Vivienne Mekhtoum vom Kompetenzzentrum für Telemedizin und E-Health Hessen, die von Geschäftsführer Armin Häuser begleitet wurde.

Das Hauptziel der ePA ist die Verbesserung der Datenverfügbarkeit, um Doppelbehandlungen zu vermeiden und unerwünschte Wechselwirkungen bei Arzneimitteln zu verhindern. Ab Oktober 2025 sind alle Arztpraxen, Kliniken und Apotheken verpflichtet, an diesem System teilzunehmen. Für Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung gilt, dass sie eine ePA automatisch durch ihre Krankenkasse erhalten, es sei denn, sie widersprechen aktiv.

Funktionsweise der ePA und deren Vorteile

Die elektronische Patientenakte beginnt leer, das heißt, die Daten sind ab dem Zeitpunkt der Nutzung verfügbar. Frühere Befunde müssen von den Patienten manuell hinzugefügt werden. Der Zugang zur ePA erfolgt über eine App, die auf Smartphones heruntergeladen werden kann. Patienten haben die Möglichkeit, ihre medizinischen Unterlagen zu digitalisieren und in die ePA einzufügen. Therapeutische Einrichtungen wie Ärzte und Physiotherapeuten können ebenfalls Dokumente in die ePA einstellen, sofern der Patient keinen Widerspruch einlegt.

Einer der Anwesenden, eine 63-jährige Zuhörerin, sieht in der ePA einen klaren Vorteil, da sie nun keine physischen Unterlagen mehr zu Arztbesuchen mitbringen muss. Diese digitale Akte könnte den administrativen Aufwand erheblich reduzieren und die Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten verbessern.

Bedenken und Empfehlungen von Fachleuten

Allerdings sind nicht alle Meinungen durchweg positiv. Internist Dr. Lutz Ehnert äußerte in der Veranstaltung Bedenken hinsichtlich des Zeit- und Kostenaufwands für die Praxen. Zudem bezweifelt er die Sicherheit der gespeicherten Daten. Ehnert empfiehlt Patienten, vorerst von der Nutzung der ePA abzusehen, bis die Sicherheit des Systems gewährleistet ist. Trotz hochgesetzter Sicherheitsvorkehrungen bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich möglicher Schwachstellen. Sicherheitslücken wurden zwar identifiziert, jedoch versichern die Gematik und das BSI, dass Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes getroffen werden.

Die Nutzung der ePA ist grundsätzlich freiwillig, und Patienten können jederzeit einen Widerspruch bei ihrer Krankenkasse einlegen. Versicherte, die über keinen digitalen Zugang verfügen, können die ePA passiv nutzen, müssen jedoch mit eingeschränkten Möglichkeiten rechnen.

Für weitere Informationen zur ePA stehen verschiedene Ressourcen zur Verfügung. Detaillierte Informationen finden Patienten auf den Webseiten ehealth-zentrum.de und verbraucherzentrale.de.

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