Karben setzt auf bezahlbaren Wohnraum: Neue Fördermaßnahmen beschlossen!

In der Stadt Karben bleibt die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein zentrales Thema der Stadtpolitik. Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft hat bereits in Burg-Gräfenrode und an der Groß-Kärber Waldhohl Mehrfamilienhäuser errichtet. Der CDU-Vorsitzende Mario Beck kündigte an, dass in zukünftigen Neubaugebieten, wie in Petterweil und im Brunnenquartier, der kommunale Wohnungsbau neben dem privaten Wohnungsbau gefördert werden soll. Um die Bemühungen um bezahlbaren Wohnraum zu stärken, wird Karben der neuen Fördergesellschaft des Wetteraukreises beitreten.

Der Kreistag in Friedberg hat einstimmig eine neue Förderrichtlinie zur Wohnraumförderung beschlossen sowie die Gründung der Fördergesellschaft. Der Haushalt der Stadt Karben, der von Bürgermeister Guido Rahn eingebracht wurde, enthält Mittel für den Kapitalanteil an der neuen Gesellschaft. Die Förderrichtlinie des Wetteraukreises sieht eine Förderung von 400 Euro pro Quadratmeter für Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen sowie 250 Euro pro Quadratmeter für Haushalte mit mittlerem Einkommen vor. Zudem werden zusätzliche Fördermittel für barrierefreie oder denkmalgeschützte Projekte bereitgestellt, und es gibt eine Bindungsfrist von bis zu 25 Jahren für bezahlbare Mieten.

Vergleich der Grundsteuerhebesätze

Der Grundsteuerhebesatz in Karben bleibt zum 1. Januar 2025 stabil bei 440 Punkten, was fast 20 Prozent unter dem hessischen Durchschnitt liegt. Zum Vergleich liegen die Hebesätze in den umliegenden Kommunen wie folgt:

  • Bad Vilbel: 515
  • Nidderau: 733
  • Friedberg: 590
  • Bad Nauheim: 560
  • Niddatal: 480
  • Frankfurt: 855
  • Rosbach: 429 (niedriger als Karben)

Die niedrigen Hebesätze in Karben werden als wichtiges Signal betrachtet, trotz möglicher Veränderungen durch die Reform der Bemessungsgrundlage.

Förderung von Wohnraum

Die Förderung erstreckt sich auch auf abgeschlossene Wohnungen, die bestimmte Richtlinien erfüllen. Dabei werden auch Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Gebäudebestand gefördert, jedoch gilt die Förderung nur für vollständige Wohnungen, die eine selbstständige Haushaltsführung ermöglichen. Wie in der neuen Förderrichtlinie angegeben, gibt es zusätzlich einen Sockelbetrag von 400 Euro pro Quadratmeter für Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen und 250 Euro für solche mit mittlerem Einkommen. Für Objekte in Denkmalschutz oder Einzelkulturdenkmälern sowie für barrierefrei geschaffene Wohnungen erfolgt eine Erhöhung des Sockelbetrags um 20 Prozent. Die maximale Förderhöhe pro Projekt beläuft sich auf 200.000 Euro.

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