Klinikreform in Hessen: Zukunftssichere Versorgung für Frankfurt-Offenbach!

Die Krankenhausversorgung in Hessen steht vor grundlegenden Änderungen, die im Gesundheits- und Sozialausschuss am 29. April 2025 von Klinikreferent Bastian Bergerhoff (Grüne) vorgestellt wurden. Diese Reformen sind besonders relevant für das Versorgungsgebiet Frankfurt-Offenbach, das von Usingen im Nordwesten bis Schlüchtern im Nordosten reicht. Laut der Hessenagentur zeigen die Analysen, dass die Patientenzahlen in Hessen bis 2035 um knapp 8 % im Vergleich zu 2021 steigen werden, in Frankfurt-Offenbach sogar um 18 %.

Der demografische Wandel, insbesondere das Altern der Boomer-Generation, treibt diesen Anstieg voran. Gleichzeitig wird jedoch ein Rückgang der stationären Krankenhausaufenthalte um 3,4 % in Hessen und um 1,8 % in Frankfurt-Offenbach prognostiziert. Trotz dieser Entwicklungen wird eine Erhöhung der Bettenzahl notwendig sein, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden. Dies könnte durch den Fachkräftemangel erschwert werden.

Finanzierungsreform und Bedarfsanalyse

Das Bundesgesundheitsministerium hat eine neue Rechtsverordnung zur Erstellung eines hessischen Krankenhausplans angekündigt, die ursprünglich bis zum 31. März erlassen werden sollte. Ab Sommer können sich die hessischen Krankenhäuser für bestimmte Leistungsgruppen bewerben. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Frist bis zum Jahresende ausreichend ist, um den Bedarf der Kliniken zu decken.

Die beiden Leistungsgruppen mit den höchsten Fallzahlen sind die allgemeine Innere Medizin und die allgemeine Chirurgie. Diese machen zusammen etwa 91 % der stationären Fälle aus. Während die Reform der Vorhaltevergütung anstrebt, die Finanzierung auf eine bedarfsorientierte Basis zu stellen, gibt es Bedenken, dass nur 51 % der Anträge von Kliniken sich auf diese Gruppen beziehen. 35 % der Anträge richten sich auf Gruppen, die 8 % der Fälle abdecken, und 14 % auf sehr seltene Gruppen.

Kritik und Unterstützung für die Reform

Die Gesundheitsministerin Diana Stolz hat die Umsetzung der Krankenhausreform in Hessen angekündigt. Sie setzt auf die Zusammenarbeit mit wichtigen Partnern wie der Hessischen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Vereinigung. Stolz äußerte jedoch „fachliche Kritik“ an einigen Punkten der Bundesreform und fordert Nachbesserungen, insbesondere hinsichtlich der Finanzierungsstrukturen. Die Notwendigkeit einer umfassenden Reform des Gesundheitssystems wird von Prof. Dr. Christian Höftberger, dem Präsidenten der Hessischen Krankenhausgesellschaft, unterstrichen.

Die Reform zielt darauf ab, eine nachhaltige Gesundheitsversorgung durch Konzentration und Bündelung von Leistungen zu gewährleisten. Ein Transformationsprozess, der im Hessischen Gesundheitsnetz verankert ist, soll schnellere Erreichbarkeit im Notfall und hohe Qualität bei Eingriffen sicherstellen. Finanzielle Unterstützung für Kliniken ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt: Seit 2016 wurde das Budget für Investitionen um 170 % auf 390 Millionen Euro erhöht.

Der Transformationsprozess wird durch sechs Versorgungskonferenzen begleitet, in denen verschiedene Akteure, darunter Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Vereinigung und Krankenkassen, eng zusammenarbeiten. Dabei stehen die Bereitstellung qualitativ hochwertiger sowie zukunftsfester Gesundheitsversorgung und die Vernetzung von ambulanter und stationärer Versorgung im Vordergrund.

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