Korruptionsskandal im Euskirchener Krankenhaus: Urteile gefallen!
Der Prozess um Korruption am Marien-Hospital Euskirchen hat in den letzten Tagen intensive mediale Aufmerksamkeit erregt. Am 10. April 2025 hat die 18. Große Strafkammer des Landgerichts Bonn die Urteile gegen drei prominente Angeklagte verkündet, jedoch sind die rechtlichen Auseinandersetzungen noch lange nicht beendet. Alle Beteiligten haben nun Revision beantragt, was den Verlauf des Verfahrens weiter verlängern wird, wie Kölner Stadt-Anzeiger berichtet.
Der ehemalige Geschäftsführer der Stiftung erhielt eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren, während der ehemalige technische Leiter mit zweieinhalb Jahren davonkommt. Ein mitangeklagter Bauunternehmer wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Urteile beruhen auf schweren Vorwürfen wie Untreue und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr, die allesamt im besonders schweren Fall geahndet wurden. Insbesondere stellte das Gericht fest, dass die erheblichen finanziellen Missstände in Höhe von mehr als fünf Millionen Euro auf überhöhte Rechnungen und fingierte Projekte zurückzuführen sind.
Überblick über die angeklagten Vergehen
- Ehemaliger Geschäftsführer:
- Freiheitsstrafe: 5 Jahre
- Schuldig wegen Untreue und Bestechlichkeit
- Taterträge: ca. 953.000 Euro eingezogen
- Ehemaliger technischer Leiter:
- Freiheitsstrafe: 2 Jahre und 9 Monate
- Schuldig wegen Untreue und Bestechlichkeit
- Bauunternehmer:
- Freiheitsstrafe: 3 Jahre und 10 Monate
- Schuldig wegen Bestechung, Beihilfe zu Untreue und Steuerhinterziehung
- Taterträge: ca. 1,15 Millionen Euro eingezogen und zusätzlich über 4 Millionen Euro von einer insolventen Firma
Die Urteile haben einen Gesamtschaden für die Stiftung von über fünf Millionen Euro zur Folge, nachdem ursprünglich von rund sieben Millionen Euro die Rede war. Der Zeitraum der illegalen Geschäfte erstreckte sich ab dem Jahr 2018, als Aufträge an die Bauunternehmung vergeben wurden. Der Richter wies darauf hin, dass die Stiftung wahrscheinlich auf den Schäden sitzen bleiben wird, was die finanzielle Situierung des Krankenhauses weiter belasten könnte, wie die Rundschau Online erläutert.
Die Staatsanwaltschaft Bonn und die angeklagten Personen haben bis zum Gründonnerstag Revision beantragt, die fristgerecht eingereicht werden muss. In dem Revisionsverfahren am Bundesgerichtshof (BGH) wird überprüft, ob das Urteil aufgrund von Verletzungen des formellen oder materiellen Rechts möglicherweise zu revidieren ist. Aktuell rüstet sich der Verwaltungsrat der Stiftung für die weiteren Schritte, während die unschuldige Vermutung der Angeklagten weiterhin gilt, bis das Revisionsverfahren endgültig abgeschlossen ist.
Die vollständige Urteilsbegründung bleibt abzuwarten, deren Fertigstellung Wochen in Anspruch nehmen kann. Der Ausgang des Revisionsverfahrens könnte bis zu zwei Jahre dauern, und damit wird die Unsicherheit über die Endgültigkeit der Urteile bestehen bleiben. In dieser Zeit bleibt die Entscheidung über den Haftantritt der Verurteilten noch offen, da diese schriftliche Aufforderungen erhalten müssen, bevor die Strafvollstreckung in Kraft tritt, wie berichtet wird.
Details | |
---|---|
Quellen |