Gewalt gegen Frauen: Duisburg kämpft um mehr Schutzplätze in Frauenhäusern!

In Deutschland stehen Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt werden, vor enormen Herausforderungen. Laut dem Bundeskriminalamt wird nahezu täglich eine Frau ermordet, und alle drei Minuten ist eine Frau oder ein Mädchen häuslicher Gewalt ausgesetzt. Diese alarmierenden Zahlen mahnen zur sofortigen Handlung, insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Situation in Duisburg, wo nach einem tödlichen Vorfall vor anderthalb Jahren ein verstärktes Augenmerk auf den Schutz von Frauen gelegt wird. Ein Mann tötete seine Ehefrau auf offener Straße und verletzte dabei das gemeinsame Kind schwer.

Die Stadt Duisburg verfügt derzeit über zwei Frauenhäuser, die dringend benötigte Hilfe leisten. Das Schutzhaus des Evangelischen Dienstes bietet Platz für 11 Frauen und 14 Kinder. Karin Bartl, die Leiterin des Frauenhauses, berichtet, dass trotz der begrenzten Kapazitäten Frauen nicht abgewiesen werden. Stattdessen erhalten sie Unterstützung, um weitere Hilfsangebote in Anspruch nehmen zu können. Die Belegung der Plätze in diesen Einrichtungen ist oft langwierig, besonders wenn Frauen mehrere Kinder mitbringen. Zusätzlich haben Frauen auf dem Wohnungsmarkt oft Schwierigkeiten, eine Unterkunft zu finden. Vorurteile gegenüber gewalttätigen Expartnern und die Stigmatisierung von Frauen mit Sozialleistungen erschweren die Situation erheblich.

Geplantes drittes Frauenhaus

Für Duisburg gibt es Hoffnung auf ein drittes Frauenhaus, das bis 2027 eröffnet werden könnte. Dieses neue Schutzhaus soll barrierefrei gestaltet werden und könnte eine Lösung für die drängenden Platzprobleme darstellen. Karin Bartl äußert vorsichtige Freude über die Pläne, die von den Evangelischen Diensten getragen werden sollen. Die Anforderungen für das neue Haus umfassen Büroräume, Gemeinschaftsräume, sowie Räume für die Kinderbetreuung und Lagerräume für Sachspenden.

Ein wichtiges Werkzeug zur Verbesserung der Situation ist das neue Gewalthilfegesetz, das der Bundesrat am 14. Februar 2025 verabschiedet hat. Dieses Gesetz zielt darauf ab, ein verlässliches Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder zu schaffen. Es ermöglicht den Betroffenen einen kostenfreien Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung. Lisa Paus, die Bundesfrauenministerin, bezeichnete die Zustimmung zum Gesetz als historischen Moment, denn es soll bundesweit Lücken im Hilfesystem schließen und stellt sicher, dass gewalttätige Übergriffe bestraft und die Folgen gemildert werden.

Aufbruch zu besseren Hilfsstrukturen

Das Gewalthilfegesetz konkretisiert staatliche Schutzpflichten und erfüllt die Anforderungen der Istanbul-Konvention. Ab dem 1. Januar 2032 wird der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung in Kraft treten. Zu den Maßnahmen gehören unter anderem die Bereitstellung von kostenfreien Schutz-, Beratungs- und Unterstützungsangeboten, sowie die Unterstützung struktureller Vernetzungsarbeit innerhalb des Hilfesystems.

Momentan gibt es in Nordrhein-Westfalen insgesamt 70 Frauenhäuser mit 711 Schutzplätzen und über 750 Kinderplätzen, aber die Nachfrage übersteigt oft das Angebot. Das Gewalthilfegesetz wird dem Bund voraussichtlich 2,6 Milliarden Euro kosten, um diese Strukturen bis 2036 auszubauen und zu finanzieren.

Die Frauenhaus-Statistik ist eine wichtige weitere Quelle, die das Ausmaß der Probleme dokumentiert, die gewaltbetroffene Frauen erleben. Seit 1999 liefert die Statistik umfassende Daten zur Frauenhausarbeit und stellt Erkenntnisse zur Verfügung, die sowohl für die Praxis als auch für die Politik von Bedeutung sind. Diese Daten umfassen unter anderem Alter, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Ausbildung und Einkommen der Frauen sowie Informationen zu den Lebensumständen im Frauenhaus.

Die Initiativen in Duisburg und die gesetzlichen Maßnahmen auf Bundesebene könnten somit dazu beitragen, die Lebenssituation vieler Frauen entscheidend zu verbessern und ein sicheres Umfeld für sie und ihre Kinder zu schaffen.

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