Gerichtsurteil heute: Fesselmanns Kampf um Gerechtigkeit nach Missbrauch!
Am heutigen Tag, dem 25. April 2025, kommt es im Gerichtssaal in Essen zu einem bedeutsamen Urteil im Fall von Wilfried Fesselmann. Der 56-jährige Mann aus Gelsenkirchen fordert gegen das Bistum Essen ein Schmerzensgeld von mindestens 300.000 Euro. Dieser Betrag reflektiert nicht nur seinen persönlichen Schmerz, sondern ist auch das Ergebnis einer intensiven Auseinandersetzung mit den Folgen des sexuellen Missbrauchs, dem er im Alter von elf Jahren ausgesetzt war.
Fesselmann, der als Messdiener eine vermeintlich sichere Umgebung in der katholischen Kirche suchte, wurde 1979 von einem damaligen Kaplan, Peter H., in dessen Dienstwohnung in Essen sexuell missbraucht. Die Taten haben bis heute ihren Schatten auf Fesselmanns Leben geworfen. Er leidet an Angststörungen, ist alkoholabhängig geworden und war aufgrund seines psychischen Zustands arbeitsunfähig. Der Prozess, der vor drei Wochen begann, thematisiert die Verantwortung des Bistums als Arbeitgeber, da die Taten selbst aufgrund der Verjährung strafrechtlich nicht verfolgt werden können. Trotz der Möglichkeit, die Klage zurückzuweisen, hat sich das Bistum dazu entschlossen, sich dem Verfahren zu stellen, wie Radio Emscher Lippe berichtet.
Ein bisher unerhörtes Leid
Wilfried Fesselmann fordert ein Schmerzensgeld, das über seine bisherigen 45.000 Euro aus einem kirchlichen Fonds hinausgeht. Er betrachtet diese Summe als unzureichend. Sein Fall steht nicht allein, sondern wird im Kontext ähnlicher Urteile betrachtet, wie dem eines anderen ehemaligen Messdieners, der von einem Kölner Gericht 300.000 Euro zugesprochen bekam. WDR hebt hervor, dass das Landgericht Köln in einem anderen Fall die Verantwortung der Kirche für sexualisierte Gewalt durch ehrenamtliche Mitarbeiter anerkannt hat.
Der Prozess hat auch einen emotionalen Höhepunkt erreicht, als Peter H. überraschend persönlich vor Gericht erschien. Nach 45 Jahren sah Fesselmann den Täter zum ersten Mal wieder. Während H. teilweise gestand, sich mit Fesselmann nackt ins Bett gelegt zu haben, bestritt er den Vorwurf des Oralverkehrs und verwies auf Gedächtnislücken. Das Gericht hat jedoch Fesselmanns Aussage als glaubwürdig bewertet. Peter H. gilt inzwischen als Serientäter und hat im Laufe seiner Karriere zahlreiche Übergriffe verübt, die ihn von Bottrop bis nach Bayern führten. 2010 wurde er schließlich aus dem kirchlichen Dienst entfernt.
Ein Aufruf zur Veränderung
Die Initiatoren eines 2022 errichteten Gedenksteins vor der St. Cyriakus-Kirche in Bottrop, zu denen auch Fesselmann gehört, setzen sich für eine verstärkte Aufklärung über sexuellen Missbrauch in der Kirche ein. Sie wollen das Leid der Betroffenen nicht länger ignorieren, sondern öffentlich thematisieren, um eine Kultur des Schweigens zu brechen und präventive Maßnahmen einzuführen.
Das Urteil in Fesselmanns Fall wird heute Mittag um 12 Uhr erwartet. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht eine Entscheidung trifft oder die Urteilsverkündung vertagt, um ein weiteres Gutachten einzuholen. In der Vorahnung eines möglichen Urteils zeigen sich Fesselmann und seine Unterstützer entschlossen: Sie fordern Gerechtigkeit und Anerkennung des erlittenen Unrechts.
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