Aufregung um Sylverberg: Feuer und Unterbringung sorgen für Chaos!

In der Stadt Hamm wirft die Unterbringung von Nicht-Flüchtlingen im Jugendgästehaus Sylverberg weiterhin Fragen auf. Die CDU-Fraktion kritisiert die Stadt für unvollständige Antworten zu diesem Thema und verweist darauf, dass die Verwaltung behauptet, alle Fragen seien „vollumfänglich“ beantwortet worden. Die Belegung mit Nicht-Flüchtlingen im Sylverberg-Haus wurde mittlerweile gestoppt, nachdem lange Verweildauern bekannt wurden. Seit Ende Dezember 2023 werden dort unbegleitete minderjährige Flüchtlinge untergebracht, was mit den aktuellen Regelungen übereinstimmt.

Die Entscheidung, das Jugendgästehaus Sylverberg als Unterbringung für geflüchtete Minderjährige zu nutzen, bedarf keiner Betriebserlaubnis. Dies ist vor allem deswegen möglich, weil weniger Fachpersonal benötigt wird. Diese Maßnahme zur Unterbringung von Flüchtlingen wurde Ende 2024 verlängert, lückenlose Informationen an die Politik wurden jedoch immer wieder in Frage gestellt, wie wa.de berichtet.

Historie des Jugendgästehauses Sylverberg

Das Jugendgästehaus Sylverberg in Bad Hamm, Ostenallee 101, existiert seit 1880. Ursprünglich als Wohnhaus der Familie Lütgehoff erbaut, wurde es ab 1900 als Pension genutzt. Im Jahr 1929 erwarb die Stadt Hamm das Gebäude, welches 1949 als Jugendgästehaus eingeweiht wurde. Das Haus steht seit dem 1. April 1992 unter Denkmalschutz. In den Jahren 2020 bis 2023 waren Sanierungspläne angekündigt worden, um die Barrierefreiheit zu gewährleisten und die Kapazität auf 80 Betten zu erhöhen. Doch die Corona-Pandemie führte zu längeren Schließungen und Leerstand.

Ab dem 19. Dezember 2023 diente das Gebäude als Unterkunft für bis zu 11 minderjährige Flüchtlinge, vorwiegend aus Afghanistan und Syrien. Die Betreuung erfolgt rund um die Uhr durch die Neuanfang gGmbH, den ASB und die Outlaw gGmbH. Diese Nutzung soll vorläufig ein Jahr andauern.

Vorfälle und Herausforderungen

Im Jahr 2024 kam es zu einem schwerwiegenden Vorfall. Am 27. November brach im Jugendgästehaus ein Feuer aus, was zur Evakuierung einer 39-jährigen Frau führte. Glücklicherweise blieben die unbegleiteten Flüchtlinge unverletzt. Ermittlungen wegen vorsätzlicher Brandstiftung laufen, wobei ein 16-Jähriger deutscher Staatsangehöriger im Fokus der Polizei steht.

Die Träger der Einrichtung, zusammen mit dem Jugendamt, argumentieren, dass die Unterbringung der Nicht-Flüchtlinge als Notlösungen nach § 35 SGB VIII einzuordnen sei, weshalb keine Betriebserlaubnis benötigt werde. Allerdings weist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe darauf hin, dass bei intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung gegebenenfalls eine Betriebserlaubnispflicht bestünde, die jedoch für die Einrichtung in Hamm nicht geprüft wurde. Der LWL könnte den Betrieb ohne erforderliche Erlaubnis untersagen.

Die finanziellen Aufwendungen für Jugendhilfemaßnahmen werden vom LWL-Landesjugendamt erstattet, während die Sätze für Individualmaßnahmen durch Verhandlungen zwischen Stadt und Träger festgelegt werden. Die Situation bleibt angespannt, und die öffentliche Diskussion über die Unterbringung von Flüchtlingen und Nicht-Flüchtlingen in Hamm wird weiterhin intensiv geführt, wie die Stadtverwaltung und die Träger versuchen, eine Lösung zu finden.

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