Neues aus der Ausländerbehörde Heinsberg: Änderungen ab 1. Mai 2025!

Im Kreis Heinsberg steht eine umfassende Umstrukturierung der Ausländerbehörde bevor. Hintergrund dieser Maßnahme sind die häufigen Kritikpunkte an den bestehenden Abläufen, wie lange Wartezeiten, schlechte Erreichbarkeit und eine komplizierte Terminvergabe. Ab dem 1. Mai 2025 sollen neue Öffnungszeiten und Regelungen in Kraft treten, die diesen Herausforderungen entgegenwirken sollen. Laut rp-online.de wird an einer Struktur gearbeitet, die die Abläufe optimieren soll.

Die neuen Öffnungszeiten der Ausländerbehörde gestalten sich wie folgt:

  • Montag, Dienstag, Freitag: 8.30 bis 11.30 Uhr
  • Donnerstag: 8.30 bis 11.30 Uhr und 14 bis 17 Uhr
  • Mittwoch: geschlossen

Darüber hinaus wurden auch die telefonischen Erreichbarkeiten angepasst:

  • Montags und dienstags: 9 bis 10.30 Uhr und 14 bis 15 Uhr
  • Donnerstags und freitags: 9 bis 10.30 Uhr

Die entsprechenden Telefonnummern der verschiedenen Bereiche lauten:

  • Bereich Asyl/Gestattung: 02452 133270
  • Bereich Allgemeines Aufenthaltsrecht: 02452 133280
  • Bereich Duldung: 02452 133290

Änderungen bei der Terminvergabe

Ein wesentliches Element der neuen Regelungen ist die Änderung der Terminvergabe. Ab dem 1. Mai 2025 entfällt die Möglichkeit, ohne Termin am Dienstag persönlich vorzusprechen. Selbständige Buchungen von Terminen werden zudem nur eingeschränkt möglich sein. Neue Termine werden nicht mehr freigeschaltet, und Anliegen müssen schriftlich per Post oder E-Mail an abh@kreis-heinsberg.de kommuniziert werden.

Obwohl die persönliche Vorsprache zunächst nicht erforderlich ist, wird bei Bedarf eine Terminvergabe stattfinden. Anliegen, die ohne Termin vorgebracht werden können, umfassen:

  • Einreichung von Unterlagen/Dokumenten
  • Adressänderungen
  • Übertragungen von Niederlassungserlaubnissen
  • Verlängerungen von Fiktionsbescheinigungen
  • Duldungs- und Gestattungsangelegenheiten (außer Beantragung von Aufenthaltstiteln)

Neue Anforderungen an Lichtbilder

Eine weitere bedeutende Neuerung betrifft die Anforderungen an die Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente. Ab dem 1. Mai 2025 sind nur noch digitale Lichtbilder zulässig. Diese können in der Ausländerbehörde gegen eine Gebühr von 6,00 Euro erfasst werden oder durch zugelassene private Fotodienstleister erstellt werden. Mitgebrachte Lichtbilder in Papierform werden nicht mehr angenommen.

Die neuen Maßnahmen zielen darauf ab, die Abläufe in der Ausländerbehörde im Kreis Heinsberg zu verbessern und den Bürgern einen effizienteren Service zu bieten. Laut kreis-heinsberg.de stehen sämtliche Antragsvordrucke und Informationen hierfür im Serviceportal der Behörde zur Verfügung.

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