Blitzer-Alarm in Trier und Umgebung: Hohe Bußgelder drohen!
Am 29. April 2025 stehen in der Region Trier sowie in angrenzenden Gebieten Geschwindigkeitsmessungen auf dem Programm. Die zuständigen Behörden haben eine Reihe von Kontrollstandorten festgelegt, an denen Autofahrer mit Blitzanlagen rechnen müssen. Hierzu zählen unter anderem die B51 in Stadtkyll und B50 in Longkamp. Auch in Luxemburg werden verschiedene Punkte überwacht, darunter die rue des Glacis in Luxemburg-Stadt sowie rue de Fischbach in Lintgen.
Zusätzlich zu den Geschwindigkeitskontrollen in der Region Trier sind ebenfalls Messungen im Saarland vorgesehen. Hier sind die B268 zwischen Nunkirchen und Lebach sowie die BAB 623 zwischen AS Saarbrücken-Herrensohr und AD Friedrichsthal betroffen. Es wird darauf hingewiesen, dass Kontrollen auch an anderen Standorten stattfinden könnten, wodurch eine gewisse Vorsicht für alle Verkehrsteilnehmer geboten ist.
Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen
Ein bedeutender Aspekt dieser Kontrollen ist das Thema Bußgelder. Autofahrer müssen sich bewusst sein, dass die Konsequenzen für Geschwindigkeitsüberschreitungen erheblich sein können. Innerhalb geschlossener Ortschaften bewegen sich die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen wie folgt:
Überschreitung (km/h) | Bußgeld (€) | Punkte |
---|---|---|
bis 10 | 58,50 | 0 |
11 – 15 | 78,50 | 0 |
16 – 20 | 98,50 | 0 |
21 – 25 | 143,50 | 1 |
26 – 30 | 208,50 | 1 (1 Monat Fahrverbot) |
31 – 40 | 288,50 | 2 (1 Monat Fahrverbot) |
41 – 50 | 428,50 | 2 (1 Monat Fahrverbot) |
Außerorts gelten abweichende Sätze. Die Verordnung sieht vor, dass ein Bußgeldbescheid nach Geschwindigkeitsüberschreitung per Post zugestellt wird. Die durchschnittliche Wartezeit für die Karl wird auf zwei bis drei Wochen geschätzt, kann jedoch in Einzelfällen bis zu sechs Monate dauern.
Verjährung von Bußgeldern
Ein wichtiger Aspekt, den viele Verkehrsteilnehmer möglicherweise nicht im Blick haben, ist die Verjährung. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten in der Regel drei Monate, beginnend ab dem Tag des Verstoßes. Dies bedeutet, dass nach diesem Zeitraum eine strafrechtliche Verfolgung nicht mehr möglich ist. Bei Bußgeldern aus dem Ausland können die Fristen jedoch variieren, da sie sich nach den jeweiligen nationalen Gesetzen richten. In verschiedenen europäischen Ländern gelten unterschiedliche Regelungen für die Verjährung von Verkehrsbußgeldern, die sich oft stark unterscheiden.
So sieht beispielsweise Frankreich eine Verjährungsfrist von einem Jahr vor, während in Spanien bis zu vier Jahre gelten können. Diese Unterschiede sind entscheidend, insbesondere für Reisende, die aus anderen EU-Ländern zurückkehren. bussgeldkatalog.org berichtet, dass ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland unter Umständen erst bei der Rückkehr in das betroffene Land eingefordert werden kann, solange die Verjährung noch nicht eingetreten ist.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Verkehrsteilnehmer besonders auf geltende Geschwindigkeitsbegrenzungen achten sollten, nicht nur um Bußgelder zu vermeiden, sondern auch um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Informationen über nationale Regelungen werden durch die EU nicht einheitlich durchgesetzt, was zu einem regelrechten Dschungel unterschiedlicher Verkehrsregeln führt. bussgeldkatalog.org hebt hervor, dass es derzeit keinen einheitlichen Bußgeldkatalog für Europa gibt, was die Rechtsprechung im Verkehrswesen zusätzlich kompliziert.
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Quellen |