Betrugsfall in Pirmasens: Ehepaar kassiert 24.000 Euro!

Am Amtsgericht Pirmasens wurde ein Ehepaar wegen Betrugs verurteilt, nachdem es unberechtigt Unterhaltsvorschüsse in Höhe von rund 24.000 Euro bezogen hatte. Der Antrag auf diese staatliche Unterstützung wurde im März 2022 von der Ehefrau bei der Stadt Pirmasens gestellt, jedoch offenbarte sich schnell, dass die erteilten Informationen nicht der Wahrheit entsprachen. Das Gericht stellte fest, dass der Vater Kindesunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle hätte zahlen müssen, was die Grundlage für die Unterhaltsvorschusszahlungen entbehrlich macht. Dies berichtet die Rheinpfalz.

Die Frau hatte wahrheitswidrig angegeben, dass der Vater des Kindes unbekannt sei. Dieser Betrug führte dazu, dass die zuständige Behörde annehmen musste, dass eine Zahlung von Unterhaltsvorschuss notwendig sei. Das Gesetz sieht vor, dass Unterhaltsvorschüsse an Kinder von Alleinerziehenden gezahlt werden, wenn der andere Elternteil seinen Unterhaltspflichten nicht nachkommt. Diese Regelung soll insbesondere Alleinerziehenden, die oft finanziell unter Druck stehen, eine Entlastung bieten.

Rechtslage bezüglich Unterhaltsvorschuss

Gemäß der rechtlichen Bestimmungen muss der Elternteil, bei dem das berechtigte Kind lebt, alle wesentlichen Informationen über den anderen Elternteil offenlegen. Wenn – wie im vorliegenden Fall – falsche Angaben gemacht werden, erlöschen die Ansprüche auf Unterhaltsvorschuss, und das zuständige Jugendamt kann bereits gezahlte Beträge zurückfordern. Die Mutter des Kindes hatte auch die Pflicht, den Namen und den Aufenthaltsort des Vaters bekannt zu geben, um die Rückzahlungspflicht zu vermeiden. Wenn diese Informationen nicht korrekt angegeben werden, bedeutet dies eine ungerechtfertigte Bereicherung gemäß § 812 BGB.

Wie die Webseite Frag einen Anwalt erklärt, ist die Rückzahlungspflicht klar geregelt: Wenn der andere Elternteil leistungsfähig ist, liegt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nicht mehr vor. In diesem Fall ist der Vater also in der Verantwortung, seinen Unterhalt zu zahlen. Bei falschen Angaben über den anderen Elternteil kann die zuständige Behörde die Rückzahlung von bis zu drei Jahren verlangen, in bestimmten Fällen sogar bis zu zehn Jahre.

Unterhaltsvorschuss und seine Bedeutung

In Deutschland gibt es eine große Zahl Alleinerziehender, die auf finanziellen Rückhalt angewiesen sind. Im Jahr 2014 waren dies etwa 2,7 Millionen Alleinerziehende, wobei 60 Prozent von ihnen minderjährige Kinder betreuten. Unterhaltsvorschüsse sind wichtig für diese Familien, um die finanzielle Situation zu verbessern, wenn der Barunterhalt vom anderen Elternteil ausbleibt oder nicht rechtzeitig gezahlt wird.

Das Unterhaltsvorschussgesetz trat bereits 1980 in Kraft und wurde zuletzt im Juli 2017 überarbeitet. Seither können Kinder bis zur Volljährigkeit Unterhaltsvorschuss beziehen, ohne auf eine Höchstgrenze von 72 Monaten beschränkt zu sein. Der derzeitige Mindestunterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle sieht summen aus, die je nach Alter des Kindes variieren:

Alter des Kindes Mindestunterhalt
Bis 6 Jahre 482 Euro
Bis 12 Jahre 554 Euro
Bis 18 Jahre 649 Euro

Die Inkrafttretung des Unterhaltsvorschussgesetzes zeigt die Dringlichkeit, Alleinerziehenden zu helfen und sicherzustellen, dass Kinder den ihnen zustehenden Unterhalt erhalten. Dennoch müssen korrekte Angaben gemacht werden, um einer ungerechtfertigten Bereicherung entgegenzuwirken.

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