Verfassungsschutz stuft AfD als rechtsextremistisch ein – Ein großes Drama im Land!

Am 4. Mai 2025 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz die Alternative für Deutschland (AfD) als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Diese charakterisierende Bewertung wird als Ergebnis einer umfassenden Analyse angesehen, die sich der „menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung“ der Gesamtpartei widmet. Besonders kritische Aspekte sind das ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis der AfD, das nicht mit den Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar ist. Der Verfassungsschutz stellte zudem fest, dass die Partei pauschal bestimmte Personengruppen diffamiert und irrationale Ängste schürt, wie in einem Bericht von der Rheinpfalz zu lesen ist.

Bislang galt die Einstufung als rechtsextremistisch lediglich für die Landesverbände in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Seit März 2021 war die AfD jedoch bereits bundesweit als rechtsextremistischer Verdachtsfall geführt worden, was die Situation zusätzlich verschärft. Der Inlandsgeheimdienst hatte dafür nachrichtendienstliche Mittel wie V-Leute und Observierungen eingesetzt, um die Verbindungen von AfD-Politikern zu rechtsextremistischen Akteuren zu überprüfen. Diese Erkenntnisse stützen den Verdacht, dass die AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, wie auch die Deutsche Welle berichtete.

Reaktionen der AfD

Jonas Keuchel, AfD-Sprecher im Zweibrücker Stadtrat, äußerte sich zu der Verfassungsschutz-Einstufung und bezeichnete diese als „durchschaubares Manöver“. Keuchel kritisiert, dass der Verfassungsschutz nicht in der Lage sei, argumentativ gegen die AfD vorzugehen, und stattdessen auf Repressionen setze. Er sieht den Zeitpunkt der Einstufung als strategisch an, da die AfD in Umfragen zur stärksten Partei aufsteigt. Die Feststellung, dass eine deutsche Volkszugehörigkeit kriminalisiert werde, betont er als besonders besorgniserregend.

Der AfD-Politiker rechnet nicht mit unmittelbaren Konsequenzen für den Kreisverband, die über die allgemeinen Auswirkungen auf die Gesamtpartei hinausgehen. Er ist sich jedoch bewusst, dass die Entscheidung möglicherweise Auswirkungen auf die Stadtratsfraktion haben könnte. Keuchel kann Austritte oder Rückzüge aus öffentlichen Ämtern nicht verübeln, sollten diese eintreten.

Politische Dimension und Reaktionen

Die AfD wies die Entscheidung des Verfassungsschutzes als politisch motiviert zurück und kündigte rechtliche Schritte an. Der stellvertretende Vorsitzende der AfD, Stephan Brandner, bezeichnete die Einstufung als „völligen Blödsinn“. Innenministerin Nancy Faeser wies diesen Vorwurf jedoch entschieden zurück und charakterisierte die AfD als völkisch und rassistisch gegenüber Zugewanderten sowie Muslimen.

Die Diskussion über die AfD erreicht damit einen neuen Höhepunkt, zumal die Partei bei der Bundestagswahl am 23. Februar 20,8 Prozent der Stimmen erhielt und inzwischen die stärkste Oppositionspartei im Parlament ist. Forderungen nach einem Parteienverbot für die AfD werden laut, doch viele Politiker warnen vor den rechtlichen Schwierigkeiten eines solchen Verbots. Bundeskanzler Olaf Scholz erklärte, dass die Hürden für ein schnelles Verbotsverfahren hoch seien und die Einschätzung des Verfassungsschutzes unabhängig von etwaigen Verbotsverfahren zu betrachten ist.

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