Verkehrsrecht: Hohe Kosten für Wohnwagenbesitzer nach Unfall!
Am 7. Mai 2025 sorgte ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach für Aufsehen, das sich mit der Verantwortung bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Wohnwagengespann und einem Pkw befasste. Der Vorfall ereignete sich auf einer Landstraße, wobei der Wohnwagen mit einer Breite von 2,63 Metern und der Pkw mit 2,11 Metern beteiligt waren. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Unfallursache in der Überbreite des Gespanns lag und eine höhere Betriebsgefahr zu bestimmen war.
Bei den Ermittlungen stellte ein Gutachten fest, dass beide Fahrzeuge bei vorsichtigerem Fahrverhalten des Fahrers des Gespanns möglicherweise nicht kollidiert wären. Es wurde auch darauf hingewiesen, dass das Gespann mit seinen Außenspiegeln mindestens 10 Zentimeter in die Gegenfahrbahn ragte, was als wesentliche Unfallursache erachtet wurde. Daher entschied das Gericht, dass der Halterin des Wohnwagens 80 % der Prozesskosten auferlegt werden.
Rechtslage und Haftungsverteilung
Diese Entscheidung erfolgt vor dem Hintergrund einer umfassenden Reform der Haftung bei Unfällen mit Anhängern, die am 17. Juli 2020 in Kraft trat. Die Reform, die vom Bundeskabinett am 8. Januar 2020 beschlossen wurde, zielte darauf ab, die Rechtslage zu verbessern. Vor der Reform führte die alte Regelung zu höheren Versicherungsprämien und Abrechnungsproblemen mit Anhängerhaltern aus Ländern, in denen keine Pflichtversicherung existiert.
Die Neuregelung besagt, dass der Versicherer des Zugfahrzeugs nun auch bei Unfällen mit Anhängern für die Schadensregulierung zuständig ist. Dies gilt für alle Arten von Gespannen, einschließlich LKWs und Wohnwagen. Ein zentraler Punkt der Reform ist die Klärung der Haftungsverteilung zwischen den Haltern. Bei Doppelversicherungen teilen sich die Haftpflichtversicherer in der Regel den Schaden zur Hälfte. Sollte der Anhänger jedoch gefahrerhöhend gewirkt haben, kann die Regulierung anders ausfallen.
Auswirkungen auf die Versicherungslandschaft
Die Anpassungen im Versicherungsvertragsgesetz tragen dazu bei, dass bei Schäden durch ein Gespann mit unterschiedlichen Versicherern beide für den gesamten Schaden verantwortlich sind. Im Innenverhältnis werden die Versicherer gemäß den vertraglichen Regelungen haften. Diese Maßnahmen stellen einen Rückgriff auf die Regulierungspraxis vor dem Urteil des Bundesgerichtshofs im Jahr 2010 dar und sollten die Übertragung von Haftungsfragen klarer regeln.
Das Landgericht Mönchengladbach entschied, dass im vorliegenden Fall die höhere Betriebsgefahr des Wohnwagens entscheidend war und damit eine klare Haftungsverteilung ermöglicht wurde. Die Revision wurde nicht zugelassen, da der Fall keine grundsätzliche Bedeutung hat. Dieses Urteil unterstreicht die relevanten Änderungen in der Haftungsregelung bei Unfällen mit Anhängern und könnte wegweisend für zukünftige Rechtsfragen in diesem Bereich sein.
Für weiterführende Informationen zur Reform der Haftung bei Unfällen mit Anhängern verweisen wir auf Kanzlei Voigt und die Urteilsdetails können in einer Analyse von VersicherungsJournal nachgelesen werden.
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