Baupläne in Dinslaken: Erörterung startet am 20. Mai!

In Nordrhein-Westfalen stehen wichtige Diskussionen zum Bau neuer Infrastrukturmaßnahmen an. Betroffen sind die Gemeinden Schermbeck und Hünxe sowie die Städte Dinslaken, Oberhausen und Duisburg. Die geplanten Bauvorhaben umfassen eine Rohrleitung und technische Einrichtungen, inklusive landschaftspflegerischer Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. brd.nrw.de berichtet, dass ….

Die öffentliche Erörterung, die am Dienstag, den 20. Mai 2025, um 10:00 Uhr in der Kathrin-Türks-Halle in Dinslaken stattfinden wird, zielt darauf ab, alle Beteiligten umfassend zu informieren und entscheidungsrelevante Fakten zu klären. Zudem wird an diesem Tag die Möglichkeit geboten, mündliche Äußerungen zu den eingereichten Einwendungen vorzunehmen. Schriftliche Einwendungen können erläutert werden, und eine Diskussion mit dem zuständigen Vorhabenträger wird unter der Leitung der Bezirksregierung Düsseldorf organisiert.

Details zur Erörterung und Fristen

Die Erörterung wird möglicherweise am 21. Mai 2025 fortgesetzt, falls es notwendig ist. Das Einlass beginnt an beiden Tagen um 09:00 Uhr. Interessierte Bürger haben die Gelegenheit, sich aktiv einzubringen, denn im Rahmen der Veranstaltung werden keine Entscheidungen über das Vorhaben getroffen.

Vor dem Erörterungstermin liegt dem Vorhabenträger, etwa dem Land NRW oder einem Energienetzbetreiber, die Verantwortung, einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zu stellen. Dieser Antrag muss entsprechende Planunterlagen und Mehrfertigungen für die Anhörung enthalten. bezirreg-detmold.nrw.de beschreibt, dass ….

Nach Sichtung und Vollständigkeitsprüfung der Dokumente werden diese an die Träger öffentlicher Belange wie Fachbehörden, Gemeinden und Verbände zur Stellungnahme weitergeleitet. Die Planunterlagen werden zudem einen Monat lang in den betroffenen Gemeinden zu Einsicht ausgelegt. Bekanntmachungen dazu erfolgen über Amtsblätter, Tageszeitungen sowie Online-Plattformen.

Einwendungen können während der Auslegung und innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende erhoben werden. Einwender müssen ihre Gründe angeben, da nach Fristablauf keine Einwendungen mehr zulässig sind. Wichtig ist, dass Einwendungen per E-Mail ausgeschlossen sind, jedoch per Telefax eingereicht werden können. Die Einhaltung der Fristen und Formvorschriften ist unerlässlich.

Nach dem Eingang aller Stellungnahmen ist der Vorhabenträger verpflichtet, eine Gegenäußerung abzugeben. Die neugestaltete Anhörungsbehörde setzt anschließend den Erörterungstermin fest und macht diesen öffentlich bekannt. Es ist zu beachten, dass der Vorhabenträger in diesem Termin auch Möglichkeiten zur Umplanung darlegen muss. bundestag.de führt aus, dass ….

Obwohl im Erörterungstermin keine Entscheidungen getroffen werden, ist er ein entscheidender Schritt im gesamten Genehmigungsprozess. Abschließend wird die Planfeststellungsbehörde, die in Nordrhein-Westfalen den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses überwacht, auf Basis des Anhörungsverfahrens und unter Berücksichtigung der Einhaltung aller Vorgaben die finale Entscheidung treffen.

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